Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Durchgangsarzt

Im Sozialgesetzbuch (SGB) werden die Grundlagen für alle Bereiche rund um die gesetzliche Unfallversicherung dargelegt. Dort befinden sich auch Regelungen zur Verhütung und zu finanziellen Entschädigungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Zum Träger der gesetzlichen Unfallversicherung wurden per Gesetz die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände berufen. Diese müssen bei einem Arbeitsunfall so schnell wie möglich eine sachgemäße unfallmedizinische Heilbehandlung gewährleisten.

Zuständig hierfür ist ein Durchgangsarzt oder D-Arzt, wovon es in Deutschland etwa 3.500 gibt. Durchgangsärzte sind in der Regel Fachärzte für Orthopädie sowie Unfallchirurgie, die zusätzlich eine spezielle unfallmedizinische Qualifikation vorweisen können. Da die gesetzliche Unfallversicherung für die Behandlungskosten aufkommt, besteht nach einem Arbeitsunfall die Pflicht, den zuständigen Durchgangsarzt aufzusuchen. Die freie Arztwahl von Versicherten ist in diesem Bereich eingeschränkt.

Durchgangsärzte übernehmen die Erstversorgung nach einem Unfall und entscheiden über die weitere Behandlung. Bei Bedarf überweisen Durchgangsärzte an Fachärzte. In ihrem Durchgangsbericht an den Versicherungsträger werden alle Einzelheiten zum Unfall, der Gesundheitsschädigung und der Therapie dokumentiert.

Ein Durchgangsarzt benötigt nicht nur eine besondere Facharztqualifikation, sondern muss auch mindestens ein Jahr Praxiserfahrung im Bereich der Behandlung von unfallbedingt Schwerverletzten vorweisen können. Die Praxis eines Durchgangsarztes muss komplett mit Röntgenraum und zwei OP-Räumen nebst apparativ-technischem Equipment ausgestattet und so organisiert sein, dass bei einem Unfall eine schnelle, ordnungsgemäße und hygienische Behandlung gewährleistet werden kann. Deshalb müssen auch immer mindestens zwei medizinische Assistenzkräfte anwesend sein.

Zu den Ausnahmen von der Pflicht, nach einem Arbeitsunfall den Durchgangsarzt zu konsultieren, gehören kleinere Unfälle, isolierte Augen-, HNO- und Zahnverletzungen oder besonders schwere Unfälle. Schwere Unfälle müssen in das nächste Krankenhaus oder in die Unfallklinik gebracht werden. In der Regel gelten Unfallambulanzen auch als Durchgangsärzte, sofern eine entsprechende Zulassung vorliegt. Die Zuordnung von Unfallopfern erfolgt nach Verletztenartenverfahren oder Schwerstverletztenverfahren durch die zuständigen Rettungsleitstellen oder den in der Notaufnahme tätigen Durchgangsärzten.

Ebenfalls ausgenommen von der Pflicht, beim Durchgangsarzt vorstellig zu werden, sind Beschäftige mit einer Berufskrankheit, die auf die Beschäftigung zurückzuführen ist. Hier kann auch der Haus- oder Facharzt aufgesucht werden.