Begriff | Definition |
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Hochzeitsversicherung | Eine Hochzeitsversicherung wird von einigen Versicherungsgesellschaften angeboten, um eine geplante und anstehende Hochzeit vor Risiken abzusichern. Je nach Versicherung und Tarif leistet die Hochzeitsversicherung bei einem Ausfall der Hochzeit oder auch bei Änderungen in der Durchführung der Feierlichkeiten. Zu den abgesicherten Risiken gehören häufig:
Es gibt sogar Versicherungsgesellschaften, die eine Hochzeitsversicherung inklusive Leistungen bei einer unerwarteten Schwangerschaft der Braut anbieten oder aber Schäden am Eigentum des künftigen Ehepaares ausgleichen. Der Geltungsbereich kann auch den Verlust oder die Nichtlieferung der Hochzeitsroben, der Trauringe und von anderen typischen Gegenständen umfassen. Eine Hochzeitsversicherung erstattet im Schadenfall in der Regel nicht die kompletten Hochzeitskosten, sondern nur die bereits ausgelegten Kosten und Stornokosten. Sinnvoll kann eine Hochzeitsversicherung also dann sein, wenn eine besonders teure Hochzeitsfeier geplant und daher hohe Fix- und Stornokosten sowie lange Kündigungsfristen mit Anbietern und Dienstleistern vereinbart worden sind.
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