Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Hochzeitsversicherung

Eine Hochzeitsversicherung wird von einigen Versicherungsgesellschaften angeboten, um eine geplante und anstehende Hochzeit vor Risiken abzusichern. Je nach Versicherung und Tarif leistet die Hochzeitsversicherung bei einem Ausfall der Hochzeit oder auch bei Änderungen in der Durchführung der Feierlichkeiten.

Zu den abgesicherten Risiken gehören häufig:

  • Krankheit oder Tod von Braut, Bräutigam, eingetragenem Lebenspartner, Elternteil, Geschwistern, Trauzeugen oder einem anderen direkten Angehörigen.
  • Probleme bei der Anreise von Braut, Bräutigam, eingetragenem Lebenspartner oder der direkten Familie.
  • Wegfall der Veranstaltungsräumlichkeiten durch Feuer, Wasser oder andere unvorhersehbare Ereignisse.
  • Insolvenz des Anbieters oder Ausrichters und damit auch Ausfall einer bereits geleisteten Anzahlung.
  • Ausfall oder Überbuchung eines Dienstleisters; beispielsweise des Hochzeitsfotografen.
  • Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif auch schlechtes Wetter, wobei hier auch eine separate Hochzeitswetterversicherung in Betracht kommt.

Es gibt sogar Versicherungsgesellschaften, die eine Hochzeitsversicherung inklusive Leistungen bei einer unerwarteten Schwangerschaft der Braut anbieten oder aber Schäden am Eigentum des künftigen Ehepaares ausgleichen. Der Geltungsbereich kann auch den Verlust oder die Nichtlieferung der Hochzeitsroben, der Trauringe und von anderen typischen Gegenständen umfassen.

Eine Hochzeitsversicherung erstattet im Schadenfall in der Regel nicht die kompletten Hochzeitskosten, sondern nur die bereits ausgelegten Kosten und Stornokosten. Sinnvoll kann eine Hochzeitsversicherung also dann sein, wenn eine besonders teure Hochzeitsfeier geplant und daher hohe Fix- und Stornokosten sowie lange Kündigungsfristen mit Anbietern und Dienstleistern vereinbart worden sind.