Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
IP-Versicherung

Bei der IP-Versicherung handelt es sich um eine Abkürzung von „intellectual property“, was mit geistigem Eigentum übersetzt werden kann. Die IP-Versicherung wird deshalb auch Patenthaftpflichtversicherung, geistige Eigentumsversicherung, Schutzrechtsverletzungspolice oder kurz Patenthaftpflicht genannt. Letztendlich ist die IP-Versicherung eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Ansprüche gegen einen Versicherungsnehmer absichert, die aus Schutzrechtsverletzungen entstehen können.

Die Folgen von Schutzrechtsverletzungen werden von vielen Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen, Produkthaftpflichtversicherungen, Betriebshaftpflichtversicherungen und Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen. Zu den infrage kommenden Schutzrechten gehören Patente, Designs, Lizenzen, Marken und Gebrauchsmuster, die als ausschließliche Nutzungsrechte eine große Bedeutung für die Wirtschaft haben können. Hat beispielsweise ein junges Start-up-Unternehmen die Recherche über potenziell bestehende Patente versäumt, kann es wegen der Verletzung von Schutzrechten in Haftung genommen werden. Gleiches gilt, wenn gefundene Schutzrechte falsch eingeschätzt, interpretiert oder beurteilt worden sind. Folgen von Schutzrechtsverletzungen können Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche sein, die auf dem daraus entstandenen Vermögensschaden beruhen.

Besonders häufig kommt es bei Marken zu Verletzungen von Schutzrechten. Die Marken- und Produktpiraterie trifft nahezu jedes zehnte Unternehmen in Deutschland. Der Schutz von eigenen Schutzrechten fällt ebenfalls in den Bereich der IP-Versicherung, die einen aktiven Rechtsschutz beinhaltet. Der ebenfalls in der IP-Versicherung integrierte passive Rechtsschutz übernimmt die Kosten für die Abwehr von Schäden.

Übernommen werden von der IP-Versicherung die Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen inklusive Nichtigkeitsklagen, Schadensersatz, Vertragsstrafen, Lizenzgebühren nach Vergleich, Rückrufkosten, Rücknahmekosten sowie aus Enthaftungserklärungen resultierende Kosten. Die Prämie einer Patenthaftpflichtversicherung ist abhängig von der Größe des Unternehmens, der Anzahl der eigenen Schutzrechte, der individuellen Branche und der allgemeinen Situation auf dem Markt.

Synonyme: Patenthaftpflichtversicherung