Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Jahresnettobeitrag

Beim Jahresnettobeitrag handelt es sich bei einer Versicherung um die jährlichen Prämien ohne Berücksichtigung von Betriebskostenzuschlägen, Versicherungssteuer und sonstigen Zuschlägen.

Bei Risikolebensversicherungen werden Beiträge nach Tarif berechnet, also mit den Bruttobeiträgen, die nach der Kalkulation der Versicherungsgesellschaft zu zahlen wären. Nettobeiträge sind in diesen Fällen jedoch die Beiträge, die nach der Verrechnung mit Überschüssen dann tatsächlich gezahlt werden müssen.

In die Kalkulation von Bruttobeiträgen werden bei Personenversicherungen Faktoren wie Alter, Laufzeit, Leistungssumme, Beruf, Sport, Gesundheitszustand und sonstige Risiken berücksichtigt. Bei Risikoversicherungen wird dabei auf Sterbetafeln zurückgegriffen, um die jeweiligen Gefahren und Wahrscheinlichkeiten besser kalkulieren zu können. Diese Feststellungen spiegeln sich dann in Risikozuschlägen wider, die den Nettobeitrag erhöhen und dann den Bruttobeitrag darstellen.

Bei kapitalbildenden Versicherungen werden durch die Versicherungsgesellschaft jedoch durch Zinsgewinne, Risikogewinne und Rücklagen häufig Überschüsse erzielt, die die Bruttobeiträge durch eine Verrechnung reduzieren. Der wirtschaftliche Vorteil wird also zu einem Teil an den Versicherungsnehmer weitergegeben, der dann von niedrigeren Beiträgen profitiert. Dieser reduzierte Beitrag wird dann wiederum Nettobeitrag oder Zahlbeitrag genannt. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich demnach auch der Jahresnettobeitrag.

Synonyme: Nettoprämie