Begriff | Definition |
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Jahresnettobeitrag | Beim Jahresnettobeitrag handelt es sich bei einer Versicherung um die jährlichen Prämien ohne Berücksichtigung von Betriebskostenzuschlägen, Versicherungssteuer und sonstigen Zuschlägen. Bei Risikolebensversicherungen werden Beiträge nach Tarif berechnet, also mit den Bruttobeiträgen, die nach der Kalkulation der Versicherungsgesellschaft zu zahlen wären. Nettobeiträge sind in diesen Fällen jedoch die Beiträge, die nach der Verrechnung mit Überschüssen dann tatsächlich gezahlt werden müssen. In die Kalkulation von Bruttobeiträgen werden bei Personenversicherungen Faktoren wie Alter, Laufzeit, Leistungssumme, Beruf, Sport, Gesundheitszustand und sonstige Risiken berücksichtigt. Bei Risikoversicherungen wird dabei auf Sterbetafeln zurückgegriffen, um die jeweiligen Gefahren und Wahrscheinlichkeiten besser kalkulieren zu können. Diese Feststellungen spiegeln sich dann in Risikozuschlägen wider, die den Nettobeitrag erhöhen und dann den Bruttobeitrag darstellen. Bei kapitalbildenden Versicherungen werden durch die Versicherungsgesellschaft jedoch durch Zinsgewinne, Risikogewinne und Rücklagen häufig Überschüsse erzielt, die die Bruttobeiträge durch eine Verrechnung reduzieren. Der wirtschaftliche Vorteil wird also zu einem Teil an den Versicherungsnehmer weitergegeben, der dann von niedrigeren Beiträgen profitiert. Dieser reduzierte Beitrag wird dann wiederum Nettobeitrag oder Zahlbeitrag genannt. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich demnach auch der Jahresnettobeitrag.
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Synonyme:
Nettoprämie |