Begriff | Definition |
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Leistungsort | Der Leistungsort ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz der Wohnsitz oder der Sitz der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Da es sich bei einer Versicherungsprämie um eine sogenannte "Schickschuld" handelt, müssen Versicherungsnehmer die fälligen Beiträge auf ihre Kosten oder Gebühren und auf ihr Risiko an die Versicherungsgesellschaft übermitteln. Versicherungsnehmer übernehmen dabei das Risiko von Fehlbuchungen oder vom Verlust der Prämien. Aus diesem Grund wird zur Abwicklung von Versicherungsverhältnissen in der Regel auf das Lastschriftverfahren ausgewichen, durch das die Risiken minimiert werden können. Durch das Lastschriftverfahren wird aus der Schickschuld der Versicherungsnehmer eine "Holschuld" der Versicherungsgesellschaft, die dann für den rechtzeitigen Einzug der Versicherungsprämien verantwortlich ist.
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