Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nachprüfung

Bei der Nachprüfung handelt es sich aus versicherungstechnischer Sicht um einen Begriff aus dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wurden Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bewilligt, führen viele Versicherungsgesellschaften regelmäßig nach zwei Jahren eine Nachprüfung durch. Die Nachprüfung soll beurteilen, ob sich an dem Zustand der Berufsunfähigkeit beim Versicherungsnehmer etwas geändert hat. Die Möglichkeit einer Nachprüfung wird Versicherungsgesellschaften durch das Versicherungsgesetz eingeräumt. Eine Nachprüfung darf rein rechtlich zu jeder Zeit von der Versicherungsgesellschaft veranlasst werden. Ein Mal pro Jahr darf die Versicherungsgesellschaft medizinische Untersuchungen und Begutachtungen in Auftrag geben.

Für eine Nachprüfung übermitteln Versicherungsgesellschaften den Versicherungsnehmern Formulare, in dem Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand gemacht werden müssen. Die behandelnden Ärzte müssen gegenüber der Versicherungsgesellschaft von ihrer Schweigepflicht entbunden werden. Versicherungsnehmer haben sich an der Nachprüfung aktiv zu beteiligen und zumutbare Begutachtungen bzw. Untersuchungen und Therapien durchführen zu lassen. Das Nachprüfungsverfahren darf nicht dazu genutzt werden, die Berufsunfähigkeit selbst in Frage zu stellen, sondern zu prüfen, ob eine Verbesserung des Gesundheitszustandes eingetreten ist und mehr als 50 % der früheren Berufstätigkeit wieder ausgeübt werden könnte.

Je nach Ausgang der Nachprüfung kann die Versicherungsgesellschaft die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung kürzen oder ganz streichen. Gegen derartige Entscheidung können sich Versicherungsnehmer rechtlich zur Wehr setzen.