Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Naturalersatz

Der Naturalersatz ist ein Begriff aus dem Versicherungsbereich. Im Gegensatz zum Geldersatz wird beim Naturalersatz keine Geldleistung erbracht. Ist einem Versicherungsnehmer ein Schaden entstanden, so erhält er beim Naturalersatz kein Geld, sondern einen Ersatz der beschädigten oder abhanden gekommenen Sachen oder aber die Reparatur beschädigter Sachen.

Gesetzlich geregelt wird der Naturalersatz in § 248 Abs. 1 BGB, wonach im Falle eines Schadens der Schadensersatzpflichtige einen Zustand herstellen muss, der bestehen würde, wenn der zum Schadensersatz verpflichtende Vorfall nicht eingetreten wäre.

Eine besondere Rolle spielt die Schadensregulierung durch Naturalersatz bei Glasversicherungen. Hier wird zerbrochenes oder beschädigtes Glas durch das Liefern und die Montage von Sachen bzw. Sachteilen von gleicher Art und Güte gemäß § 11 AGlB (Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung) ersetzt.

Den Naturalersatz gibt es jedoch auch bei Kfz-Versicherungen, wenn Versicherungsnehmer ihr beschädigtes Fahrzeug in eine Werkstatt zur Reparatur bringen müssen, die von der Versicherungsgesellschaft benannt worden ist. Im Gegenzug erhalten Versicherungsnehmer dann dafür verschiedene Vergünstigungen.