Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nettowert

Aus wirtschaftlicher Sicht beschreibt der Nettowert eine Größe, bei der eine weitere auf sie bezogene Größe nicht mit einbezogen oder ausgeschlossen wird.

  • Nettolohn
    Der Nettowert in Bezug auf Gehalt oder Lohn wäre demnach der Wert ohne Steuern und Abzüge. Der Nettowert in Bezug auf eine Versandware wäre also das reine Gewicht der Ware ohne das Gewicht der Verpackung.

  • Bewertung von Vermögen
    Bei der Vermögensberechnung stellt der Nettowert die Summe des Anlagevermögens ohne Verbindlichkeiten dar. Bei Aktiengesellschaften entspricht der Nettowert dem Buchwert oder dem Eigenkapital der Aktionäre.

  • Nettowert bei Versicherungen
    Im Bereich der Versicherungen kommt es insbesondere bei Kfz-Versicherungen häufig zu einer Abrechnung nach dem Nettowert. Bei einem Unfallschaden übernimmt die Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung die Reparaturkosten. Entweder kann nach Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten abgerechnet werden. Die leistungspflichtige Versicherungsgesellschaft übernimmt dann die von der Werkstatt erstellte Reparaturkostenrechnung. Allerdings können Unfallschäden auch alternativ fiktiv auf Basis von Kostenvoranschlägen oder Gutachten abgerechnet werden. Hier wird dann jedoch nur der kalkulierte Nettowert der Reparatur ohne Mehrwertsteuer erstattet. Die Erstattung der Mehrwertsteuer erfolgt nur dann, wenn sie mittels Rechnung nachgewiesen werden kann; also beispielsweise beim Kauf von Ersatzteilen.