Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nutzwärmeschaden

Ein Nutzwärmeschaden oder Nutzfeuerschaden ist ein Brandschaden, der durch Nutzwärme bzw. Nutzfeuer entstanden ist. In einer Wohngebäudeversicherung sind Nutzwärmeschäden in der Regel nicht versichert. Nur dann, wenn Nutzfeuerschäden explizit durch eine Klausel in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen wurde, kann eine Versicherung in die Regulierung eintreten. 

Entzünden sich zum Beispiel die Rußablagerungen in einem Schornstein beim Anfeuern eines Kaminofens zu einem Dachstuhlbrand, ist der Schornstein ohne Vereinbarung der Übernahme von Nutzfeuerschäden nicht versichert. Der Brandschaden am Dachstuhl wird jedoch von der Wohngebäudeversicherung ersetzt.

 

Synonyme: Nutzfeuerschaden