Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Orkan (Versicherung)

Als Orkan werden Stürme und Winde eingegliedert, wenn sie mit der Stärke 12 der Beaufortskala auftreten. Orkane können beträchtliche Schäden anrichten. Kommen Personen und Sachen durch einen Orkan zu Schaden, fragen viele nach einer Versicherung. Eine direkte Orkan Versicherung gibt es nicht, da Sturmschäden grundsätzlich nur von Gebäudeversicherungen, Hausratversicherungen und Kaskoversicherungen abgedeckt werden können.

Am Gebäude können Schäden durch einen Orkan über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Diese reguliert Schäden durch Hagel, Feuer oder Leitungswasser und tritt auch für Folgeschäden wie eintretender Regen durch das vom Orkan beschädigte Dach ein. Hat der Orkan aber auch Möbel und andere Einrichtungsgegenstände beschädigt oder zerstört, dann kann die Hausratversicherung für die Schäden eintreten. Hausratversicherungen ersetzen auch Schäden durch Brand, Leitungswasser oder Einbruch und Folgeschäden am Hausrat. Führt ein Orkan zu Hochwasser, kann eine Elementarschadenversicherung oder Naturgefahrenversicherung für Schäden aufkommen.

Oft werden durch einen Orkan aber auch Fahrzeuge beschädigt, wenn beispielsweise Dachpfannen herunterfallen oder umgestürzte Bäume auf einem Fahrzeug landen. Diese Schäden können durch eine Teilkaskoversicherung aufgefangen werden. Kaskoversicherungen übernehmen Reparaturkosten oder erstatten den Zeitwert des Fahrzeuges, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist.

Siehe auch: https://www.perfektversichert.de/blog/versicherung-gegen-hochwasser-und-naturgewalten.html