Begriff | Definition |
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PKV Verband | Der PKV Verband bildet die Interessenvertretung von den privaten Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen sowie von Mitgliedsunternehmen – und somit auch von allen Privatversicherten. Der PKV Verband bietet viele verschiedene Dienstleistungen an, um für die vielfältigen Anliegen aller Mitglieder Lösungen zu finden. Zu den Arbeits- und Geschäftsbereichen des PKV Verbandes gehören die Bereiche Recht, Politik, Leistung, Statistik/Mathematik und Pflege. Die Vertreter des PKV Verbandes nehmen an parlamentarischen Anhörungen teil, um sich und die vertretenen Positionen mit in die Gesetzgebung einzubringen. Zum PKV Verband gehören neben der Zentrale in Köln auch Büros in Berlin sowie Brüssel. In den jährlichen Rechenschaftsberichten veröffentlicht der PKV Verband die einzelnen Geschäftsbereiche sowie die durchgeführten Aufgaben bzw. Themen. Mitglied im PKV Verband können Versicherungsunternehmen werden, die ihre Geschäfte in Deutschland betreiben und von einer Landesaufsichtsbehörde oder aber der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen wurden. Aktuell (2022) setzt sich der PKV Verband aus 42 ordentlichen Mitgliedsunternehmen zusammen, von denen 36 eine Krankheitsvollversicherung anbieten. Verbundene Einrichtungen vom PKV Verband sind die Postbeamtenkrankenkasse und die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten. Deren Mitglieder unterhalten eine Pflegeversicherung der der Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen.
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Verband der Privaten Krankenversicherung |