Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Policendarlehen

Wer über eine private Lebens- oder Rentenversicherung verfügt und wegen einem finanziellen Engpass Geld benötigt, sollte über ein Policendarlehen nachdenken. Policendarlehen ähneln klassischen Ratenkrediten, da auch sie endfällig sind. Die Versicherung wird mit einem Policendarlehen über einen vereinbarten Betrag für einen vorgegebenen Zeitraum beliehen, der am Ende der Laufzeit vollständig zurückgezahlt wird. In der Zwischenzeit erfolgt keinerlei Tilgung, sondern nur die Zahlung von Zinsen.

Die Zinsen für ein Policendarlehen hängen von der Darlehenssumme und der Laufzeit ab. Wie beim klassischen Kredit wird seit 2016 vorab auch über die Schufa die Bonität abgefragt, was sich aber nicht auf die Zinsen auswirkt. Es kann sein, dass die Gewährung eines Policendarlehens in die Schufa eingetragen wird.

Policendarlehen werden von der eigenen Lebensversicherung, von Banken oder von Vermittlern angeboten. Das bereits in die Lebensversicherung eingezahlte Kapital dient dann als Sicherheit für das Policendarlehen. Die Police wird für die Dauer des Darlehens dem Darlehensgeber überlassen, damit eine Geltendmachung säumiger Zahlungen erfolgen könnte. Kann das Darlehen nach Ablauf der Laufzeit nicht ausgeglichen werden, kann die Lebensversicherung über den Rückkaufswert verkauft werden. Bei reibungslosen Abläufen bleibt die Lebensversicherung ganz normal bestehen und wird entweder durch Beiträge weitergeführt oder beitragsfrei gestellt. Bei Beitragszahlung bleiben Zusatzversicherungen und Todesfallschutz erhalten.

Beliehen werden können regelmäßig private Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, wenn

  • es sich um keine geförderte Vorsorge wie betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente oder Rürup-Verträge handelt
  • es sich mit wenigen Ausnahmen um eine Versicherung bei einer deutschen Gesellschaft handelt
  • der Rückkaufswert bei klassischen Verträgen mindestens 1.000 € und bei fondsgebundenen Varianten mindestens 1.667 € beträgt
  • die Darlehenssumme je nach Gesellschaft mindestens 1.000 beträgt

Fondsgebundene Versicherungen werden meistens nur zwischen 60 % bis 65 % des aktuellen Rückkaufswertes beliehen. Ob ein Policendarlehen im Gegensatz zum Raten- oder Rahmenkredit sinnvoll ist, hängt von der Darlehenssumme, Laufzeit und den Rückzahlungsmodalitäten ab. Die Zinsen für ein Policendarlehen unterschreiten gewöhnlich die Zinsen für einen Bankkredit.