Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Prämiendepot

Auf ein Prämiendepot werden Versicherungsprämien von Versicherungsnehmern eingezahlt. Prämiendepots sind Verrechnungskonten von Versicherungsgesellschaften, auf denen die darauf deponierten Geldeingänge verzinst werden. Insbesondere im Bereich der Lebensversicherung werden Prämiendepots geführt. Die Versicherungsgesellschaft entnimmt gemäß der Vereinbarungen im Versicherungsvertrag vereinbarte Gelder als laufende Lebensversicherungsprämien für die Bildung von Kapital.

Ein Prämiendepot bei einer Lebensversicherung dient der Vorauszahlung aller oder von teilweisen künftigen Prämien. Das Prämiendepot stellt ein Guthaben des jeweiligen Versicherungsnehmers dar, weshalb auch eine Verzinsung erfolgt.

Die Versicherungsprämien werden bei Fälligkeit abgebucht. Das Prämiendepot darf während der Laufzeit geöffnet werden, aber nicht über den Bestand hinaus, der unter Berücksichtigung von Zinsen für die restlichen Prämien notwendig ist. Reicht das Prämiendepot nicht zur Deckung der Prämien aus, die bis zum Ablauf der vereinbarten Zahlungsdauer notwendig sind, muss die Zahlung der Prämien wieder aufgenommen oder aber das Prämiendepot erhöht werden. Sterben Versicherungsnehmer vorzeitig oder werden erwerbsunfähig, wird bei Vereinbarung von Prämienbefreiung der nicht verbrauchte Anteil des Prämiendepots zusätzlich zur Versicherungsleistung ausgezahlt. Gleiches gilt auch dann, wenn bei Versicherungsablauf ein Restbetrag auf dem Prämiendepot verbleibt.