Begriff | Definition |
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Prämiendepot | Auf ein Prämiendepot werden Versicherungsprämien von Versicherungsnehmern eingezahlt. Prämiendepots sind Verrechnungskonten von Versicherungsgesellschaften, auf denen die darauf deponierten Geldeingänge verzinst werden. Insbesondere im Bereich der Lebensversicherung werden Prämiendepots geführt. Die Versicherungsgesellschaft entnimmt gemäß der Vereinbarungen im Versicherungsvertrag vereinbarte Gelder als laufende Lebensversicherungsprämien für die Bildung von Kapital. Ein Prämiendepot bei einer Lebensversicherung dient der Vorauszahlung aller oder von teilweisen künftigen Prämien. Das Prämiendepot stellt ein Guthaben des jeweiligen Versicherungsnehmers dar, weshalb auch eine Verzinsung erfolgt. Die Versicherungsprämien werden bei Fälligkeit abgebucht. Das Prämiendepot darf während der Laufzeit geöffnet werden, aber nicht über den Bestand hinaus, der unter Berücksichtigung von Zinsen für die restlichen Prämien notwendig ist. Reicht das Prämiendepot nicht zur Deckung der Prämien aus, die bis zum Ablauf der vereinbarten Zahlungsdauer notwendig sind, muss die Zahlung der Prämien wieder aufgenommen oder aber das Prämiendepot erhöht werden. Sterben Versicherungsnehmer vorzeitig oder werden erwerbsunfähig, wird bei Vereinbarung von Prämienbefreiung der nicht verbrauchte Anteil des Prämiendepots zusätzlich zur Versicherungsleistung ausgezahlt. Gleiches gilt auch dann, wenn bei Versicherungsablauf ein Restbetrag auf dem Prämiendepot verbleibt.
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