Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Produktionsausfall

Von einem Produktionsausfall wird gesprochen, wenn Produktionsprozesse im Bereich von Produktionsmaschinen wegen des Einbaus fehlerhafter Zulieferteile nicht rechtzeitig wieder in Gang gesetzt und die Herstellungsprozesse fortgeführt werden können. Eine Haftung wegen Produktionsausfällen kann im Rahmen einer Produkthaftpflichtversicherung abgesichert werden.

Von einem Produktionsausfall kann auch bei einem Maschinenstillstand ausgegangen werden. Laufen Maschinen aufgrund von Instandhaltungsmaßnahmen, Reparaturen oder Störungen nicht den normalen Produktionsprozess durch, kommt es während dieser Stillstandszeiten zu einem Produktionsausfall. Zu den Produktionsausfallkosten, Maschinenstillstandskosten, Stillstandskosten oder Ausfallkosten gehören pagatorische Kosten, die beispielsweise bei Wiederaufnahme der Produktion anfallen, und Opportunitätskosten, die den entgangenen Gewinn beinhalten. Die Kosten sind abhängig von der Dauer des Produktionsausfalles.

Neben einer Produkthaftpflichtversicherung können auch Betriebsunterbrechungsversicherungen Schäden durch Produktionsausfälle absichern. Insbesondere Schäden durch plötzliche und unvorhersehbare Produktionsausfälle an wichtigen Maschinen werden von der Betriebsunterbrechungsversicherung aufgefangen. Häufig kommt es wegen Feuer, Sturm oder Hagel zu Defekten an Produktionsmaschinen. Die dadurch entgangenen Umsätze können von einer Betriebsunterbrechungsversicherung erstattet werden. Betriebsunterbrechungsversicherungen gehören zu den Ertragsausfallversicherungen und versichern Schadensursachen wie Hagel, Blitz, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Vandalismus, Einbruch und Maschinenschäden.

Erstattet werden im Schadensfall der entgangene Gewinn, Gehälter und fortlaufende Zahlungen für die vereinbarte Haftungszeit. Es ist möglich, Betriebsunterbrechungsversicherungen in Kombination mit Geschäftsinhaltsversicherungen abzuschließen, die dann auch die Kosten für Aufräumarbeiten, Wiederaufbau oder einen Umzug tragen.