Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Prognoserisiko

Generell beschreibt ein Prognoserisiko das Risiko, mit einer Vorhersage falsch zu liegen. In der Wirtschaft muss beispielsweise ein Unternehmer kontinuierlich Geschehnisse in der Zukunft vorhersagen, die für ihn finanzielle Risiken bedeuten könnten. Liegt ein Unternehmer mit seinen Vorhersagen und Schätzungen falsch, verwirklicht sich das Prognoserisiko. In der Regel bedeutet dies einen wirtschaftlichen Schaden durch Verschwendung von Ressourcen, zu viele Produkte, zu hohe Kosten und zu wenig Nutzen.

Prognoserisiken sind daher essentiell für wirtschaftliche Entscheidungen. Prognosen müssen so präzise wie möglich getroffen werden, damit das damit verbundene Prognoserisiko möglichst klein bleibt.

Das Prognoserisiko kann im juristischen Bereich bei Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall vorkommen. Wer durch einen Verkehrsunfall einen Schaden erleidet, der hat gegen den Unfallverursacher Anspruch auf Schadensersatz. Der Verursacher muss den Geschädigten so stellen, als wäre dieser Unfall nie geschehen, was durch den Ausgleich von Mietwagenkosten, Reparaturkosten, Gutachterkosten und andere Positionen erfolgt. Schadensersatzansprüche dürfen jedoch nicht grenzenlos geltend gemacht werden. Eine Besserstellung oder Bereicherung soll durch das Wirtschaftlichkeitsgebot vermieden werden.

Reparaturkosten werden nur ersetzt, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll erscheinen. Übersteigen die Instandsetzungskosten den Wert des Fahrzeuges, muss entweder ein Teil der Reparaturkosten selbst übernommen oder ein anderes Fahrzeug angeschafft werden. Laien können in der Regel nicht beurteilen, welche Variante wirtschaftlicher ist, weshalb häufig Gutachter eingeschaltet werden. Das Prognoserisiko, dass die gewählte Schadensbeseitigung unwirtschaftlich ist, trägt der Unfallgeschädigte oder aber der beauftragte Sachverständige sowie die involvierte Fachwerkstatt. Treffen die Angaben des Sachverständigen im Gutachten nicht zu oder kostet eine Reparatur mehr als im Kostenvoranschlag beziffert, fällt dem Sachverständigen oder der Werkstatt das Prognoserisiko zu.