Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Rücktritt vom Versicherungsvertrag

Das Rücktrittsrecht umfasst die Befugnis, einen bestehenden Vertrag zu beenden. Die Erklärung des Rücktritts führt zum Erlöschen von bestehenden, aber noch nicht erfüllten Verpflichtungen oder Ansprüchen. Bereits erbrachte Leistungen werden rückabgewickelt. Bei Versicherungsverträgen können in Bezug auf das Rücktrittsrecht abweichende Sonderregelungen gelten. Bei fast allen Versicherungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ein Widerruf oder Rücktritt vom Versicherungsvertrag möglich.

Innerhalb von 14 Tagen nach Leistung der Unterschrift unter dem Versicherungsantrag können Versicherungsnehmer den Antrag widerrufen. Der Widerruf kann ohne Begründung erfolgen. Wichtig ist, dass dieser Widerruf vom Versicherungsvertrag rechtzeitig übermittelt wird. Dieses Recht gilt mit Ausnahme von Lebensversicherungen für alle Versicherungen, die länger als ein Jahr laufen. Ein Widerrufsrecht gilt nicht, wenn ein sofort beginnender Versicherungsschutz vereinbart wurde, was beispielsweise bei Kfz-Haftpflichtversicherungen bei Anmeldung eines Fahrzeuges der Fall ist. Ein Widerruf ist auch bei laufendem Gewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit nicht möglich. Hier gilt mitunter das Rücktrittsrecht.

Der Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist insbesondere bei Lebensversicherungen wichtig. Denn eine vorzeitige Kündigung des Lebensversicherungsvertrages kann mit Verlusten verbunden sein. Für Versicherungsnehmer gilt hier innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Police ein Rücktrittsrecht. Das Rücktrittsrecht gilt auch für Verträge mit einem Jahr Laufzeit und mit sofortigem Versicherungsschutz. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und benötigt keine Begründung.

Sowohl auf das Widerrufsrecht als auch auf das Rücktrittsrecht müssen alle Versicherungsgesellschaften schriftlich hinweisen. Die entsprechende Aufklärung hierüber müssen Versicherungsnehmer zur Bestätigung unterschreiben. Wird dies versäumt, können Versicherungsnehmer noch bis zu vier Wochen nach Zahlung der Erstprämie den Versicherungsvertrag widerrufen oder den Rücktritt vom Versicherungsvertrag erklären.

Eine weitere Möglichkeit der frühzeitigen Beendigung eines Versicherungsvertrages bietet der Widerspruch. Auch hier müssen Versicherungsgesellschaften über das Widerspruchsrecht belehren und Verbraucherinformationen aushändigen. Geschieht dies nicht, können Versicherungsnehmer bis zu einem Jahr nach Zahlung der Erstprämie den Vertrag noch beendigen. Ansonsten gilt auch für den Widerspruch die 14-tägige Frist. Ein Widerspruch kommt auch bis zu vier Wochen nach Erhalt der Police in Betracht, wenn sich Versicherungsantrag und Versicherungspolice inhaltlich unterscheiden. Wird Abweichungen in der Police nicht widersprochen, gelten diese als akzeptiert.