Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Freizügigkeit

Zunächst ist Freizügigkeit ein Begriff aus dem EU-Recht und Grundgesetz, wonach jeder seinen Wohnsitz und Aufenthalt frei bestimmen und zu jeder Zeit ändern darf. Gemäß Artikel 11 GG haben generell alle Deutschen das Recht auf diese Freizügigkeit, die nur in besonderen Fällen und durch Gesetz beschränkt werden darf. Für Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten gilt das EU- Freizügigkeitsgesetz.

Bei der Freizügigkeit von Arbeitnehmern handelt es sich um das Recht, sich innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten in jedem Staat bewerben und auch arbeiten zu dürfen. Diese Form der Freizügigkeit hat den Charakter eines allgemeinen Beschränkungsverbotes.

Im Versicherungswesen bedeutet Freizügigkeit hingegen, dass bei der Deklaration mehrerer Versicherungsorte bei der Frage nach einer Vollversicherung oder Unterversicherung nach dem Verhältnis der gesamten Versicherungssumme zum gesamten Versicherungswert der versicherten Sachen zu entscheiden ist. Die versicherungstechnische Freizügigkeit ist insbesondere bei Feuer-Sachversicherungen und anderen Sachversicherungen von Bedeutung. Je nach Versicherungssparte und Versicherungsgesellschaft kann eine Freizügigkeit mit besonderen Entschädigungsgrenzen für die versicherten Orte vereinbart werden.