Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Grundsicherungsleistungen

Grundsicherungsleistungen sind staatliche Leistungen, die Menschen in finanziellen Notlagen unterstützen sollen. Sie dienen als Existenzsicherung und sollen sicherstellen, dass die betroffenen Personen ein menschenwürdiges Leben führen können.

Welche Formen von Grundsicherungsleistungen gibt es?
Es gibt grundsätzlich zwei Formen von Grundsicherungsleistungen: die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Grundsicherung für Arbeitsuchende.

  1. Grundsicherung im Alter
    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine soziale Unterstützungsleistung für Personen, die das Rentenalter erreicht haben oder aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr arbeiten können und über keine ausreichende Altersvorsorge oder andere Einkünfte verfügen. Diese Leistung soll ein würdevolles Leben sicherstellen und deckt den Regelbedarf sowie Kosten für Wohnen und Heizung ab. Zusätzlich können Mehrbedarfe für spezielle Ernährung oder medizinische Bedürfnisse berücksichtigt werden. Die Höhe der Unterstützung wird individuell nach den persönlichen Verhältnissen und Bedürfnissen bestimmt.

  2. Grundsicherung für Arbeitsuchende
    Die Grundsicherung für Arbeitssuchende, auch Hartz IV genannt, ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die arbeiten können, aber nicht genug Geld für ihren Lebensunterhalt haben. Sie ist im Sozialgesetzbuch II verankert und steht Menschen ab 15 Jahren zu, die arbeitsfähig und bedürftig sind und keine anderen Sozialleistungen erhalten. Die Leistungen decken den Regelbedarf und Kosten für Wohnen und Heizen ab. Zusätzliche Bedarfe, etwa bei Alleinerziehenden oder Schwangeren, werden berücksichtigt. Es gibt auch Unterstützung für Bildung und soziale Teilhabe.

  3. Grundsicherung für Kinder und Jugendliche
    Die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche in Deutschland ist eine finanzielle Hilfe für Familien mit geringem Einkommen oder bei Arbeitslosigkeit, um ihren Kindern ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Sie ist im Sozialgesetzbuch XII verankert und gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche die notwendigen Mittel für ihren Lebensunterhalt erhalten. Anspruch auf diese Unterstützung haben diejenigen Familien, die ihre Kinder bedürfnisgerecht nicht selbst versorgen können und die keine anderen Sozialleistungen wie Kindergeld beziehen. Die Grundsicherung beinhaltet den Regelbedarf für den täglichen Lebensunterhalt, Kosten für Unterkunft und Heizung und eventuelle Mehrbedarfe, etwa bei besonderen Ernährungs- oder Gesundheitserfordernissen. Darüber hinaus werden Leistungen für Bildung und Teilhabe bereitgestellt, die beispielsweise Schulbedarf oder Freizeitaktivitäten abdecken.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsleistungen?
Grundsicherungsleistungen können von verschiedenen Personengruppen in Anspruch genommen werden. Dazu gehören unter anderem ältere Menschen, die das Rentenalter erreicht haben und keine ausreichende Rente erhalten, sowie erwerbsgeminderte Personen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit zu bestreiten. Auch erwerbsfähige Personen, die keine ausreichenden Einkünfte haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, haben Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Dies gilt insbesondere für Langzeitarbeitslose oder Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten können.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Grundsicherungsleistungen zu erhalten?
Um Grundsicherungsleistungen zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört in erster Linie, dass die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und sich dort auch tatsächlich aufhält. Zudem darf das Einkommen und Vermögen der Person nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die genauen Einkommens- und Vermögensgrenzen variieren je nach Form der Grundsicherungsleistung und werden regelmäßig angepasst. Auch die Wohnsituation spielt eine Rolle, da die Kosten für Unterkunft und Heizung von der Grundsicherung übernommen werden können. Zudem müssen erwerbsfähige Personen bereit sein, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und sich aktiv um eine Beschäftigung zu bemühen.

Welche Leistungen umfassen Grundsicherungsleistungen?
Grundsicherungsleistungen umfassen in der Regel den notwendigen Bedarf für den Lebensunterhalt sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung. Der notwendige Bedarf umfasst unter anderem Nahrungsmittel, Kleidung, Körperpflege, Gesundheitspflege, Hausrat, Strom und Telefon. Auch einmalige Bedarfe wie beispielsweise Anschaffungen für die Wohnung oder die Erstausstattung für ein Baby können von der Grundsicherung übernommen werden. Zudem können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe, wie beispielsweise Schulbedarf oder die Teilnahme an Freizeitaktivitäten, beantragt werden.

Wie wird die Höhe der Grundsicherungsleistungen berechnet?
Die Höhe der Grundsicherungsleistungen richtet sich nach dem individuellen Bedarf der betroffenen Person. Dabei werden unter anderem das Einkommen und Vermögen, die Wohnsituation sowie eventuelle Unterhaltsansprüche berücksichtigt. Die genaue Berechnung erfolgt durch das zuständige Amt für Grundsicherung und Soziales.

Welche Rolle spielen die Bedürftigkeitsprüfung und die Vermögensanrechnung?
Bei der Beantragung von Grundsicherungsleistungen findet eine Bedürftigkeitsprüfung statt. Das bedeutet, dass das Einkommen und Vermögen der betroffenen Person auf den Bedarf angerechnet werden. Dabei gibt es bestimmte Freibeträge, die nicht angerechnet werden. Zudem gibt es bestimmte Vermögensgegenstände, die von der Anrechnung ausgenommen sind, wie beispielsweise angemessenes Wohneigentum oder ein angemessenes Kraftfahrzeug. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland variieren.

Wie lange werden Grundsicherungsleistungen gezahlt?
Grundsicherungsleistungen werden in der Regel unbefristet gezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings findet in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen statt. Zudem können erwerbsfähige Personen verpflichtet werden, Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt wahrzunehmen. Werden diese Pflichten nicht erfüllt, kann es zu Kürzungen oder sogar zum vollständigen Wegfall der Leistungen kommen.

Unterschiede zwischen Grundsicherungsleistungen und Sozialhilfe
Sozialhilfe ist eine staatliche Unterstützung für Menschen, die aus verschiedenen Gründen wie Krankheit, Behinderung oder Arbeitslosigkeit nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können. Sie ist seit 1961 verfügbar und altersunabhängig, sodass auch jüngere Betroffene Leistungen erhalten können. Die Höhe der Sozialhilfe basiert auf den persönlichen Bedürfnissen und wird vom Sozialamt festgelegt und bereitgestellt.

  • Grundsicherung ist für ältere oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen
    • Sozialhilfe ist für finanziell bedürftige Personen ohne Altersgrenze
  • Grundsicherung setzt Erreichen des Rentenalters oder volle Erwerbsminderung voraus
    • Sozialhilfe erfordert Bedürftigkeitsnachweis
  • Höhe der Grundsicherung orientiert sich an Renten
    • Sozialhilfe wird individuell berechnet
  • bei Grundsicherung wird Einkommen und Vermögen voll angerechnet
    • bei Sozialhilfe gibt es Freibeträge
  • Grundsicherungsleistungen sind unbefristet
    • Sozialhilfe muss regelmäßig neu beantragt werden

Zusammenfassung
Grundsicherungsleistungen in Deutschland unterstützen finanziell bedürftige Personen, um ein menschenwürdiges Leben zu führen. Es gibt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie für Arbeitsuchende und Kinder. Die Leistungen decken den Regelbedarf, Wohn- und Heizkosten sowie gegebenenfalls Mehrbedarfe ab. Anspruchsberechtigt sind unter anderem ältere, erwerbsgeminderte und erwerbsfähige bedürftige Personen. Voraussetzungen sind ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland und ein Einkommen unter den Bedarfsgrenzen. Die Leistungen werden unbefristet gewährt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

Synonyme: Grundsicherung,soziale Grundsicherung