Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Haushaltsglasversicherung

Eine Haushaltsglasversicherung ist ein ergänzender Baustein zur Hausratversicherung. Über die Haushaltsglasversicherung können Schäden an der Mobiliarverglasung, an den Fenstern bis hin zu Schäden an Ceranfeldern und anderen Glaskeramik-Kochfeldern abgesichert werden. Gegen Aufpreis können zusätzlich auch größere Terrarien oder Aquarien mitversichert werden. Einige Gesellschaften bieten sogar eine Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit an.

Die Gebäudeverglasungen an Fenstern und Türen fallen nicht unter den Versicherungsschutz einer Hausratversicherung. Ausgenommen hiervon sind Beschädigungen, die bei einem Einbruchdiebstahl entstanden sind. Eine Haushaltsglasversicherung erweitert den Schutz einer Hausratversicherung.

Zu den Leistungen gehören je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif

Glasbruch an:

  • Glasscheiben und Kunststoffscheiben wie Fenstern, Türen, Balkonen, Wintergärten, Terrassen, Wetterschutzvorbauten, Veranden, Loggien, Sonnenkollektoren und Duschkabinen.
  • Glasscheiben wie Bildern, Vitrinen, Schränken, Aquarien, Spiegeln, Terrarien. Ausgenommen hiervon sind einfache Hohlgläser wie etwa Trinkgläser.
  • Glasplatten und Glaskeramik-Kochflächen.
  • Sichtfenstern von Öfen, Elektrogeräten und Gasgeräten.

Übernahme von Kosten für

  • die Erneuerung von Anstrichen, Schriften, Verzierungen, Malereien, Scheibenfolierungen, Glas- und Spiegelplatten.
  • Sonnenflach- oder Vakuum-Röhrenkollektoren.
  • Profilgläser, Lichtkuppeln oder Glasbausteinen.

Darüber hinaus übernimmt die Haushaltsglasversicherung die Kosten für Glasbruch an der Gebäudeverglasung. Ausgenommen hiervon sind Beleuchtungsgläser in Einfamilienhäusern. Je nach Versicherungsgesellschaft werden auch Schäden übernommen, die fahrlässig vom Versicherungsnehmer selbst oder seiner Familie herbeigeführt worden sind.

Bei der Haushaltsglasversicherung handelt es sich um eine Naturalersatz-Versicherung, die unabhängig vom Verschulden einen Ersatz in gleicher Art und Güte leistet. Haushaltsglasversicherungen werden dann empfohlen, wenn beispielsweise viele Kinder für ein erhöhtes Risiko sorgen könnten. Wohnungen im Erdgeschoss oder Häuser mit überdurchschnittlich großen und teuren Glasflächen können ebenfalls von einer Haushaltsglasversicherung profitieren.

Bei Vorhandensein einer Photovoltaikanlage wird jedoch wegen dem erhöhten finanziellen Risiko häufig zu einer separaten Photovoltaik-Versicherung geraten. Diese Versicherung nutzt das Prinzip der Allgefahrendeckung. Hiernach werden Schäden nicht nur bei Hagelschaden oder Diebstahl erstattet, sondern auch bei Fahrlässigkeit, Bedienungsfehlern und vielen anderen Risiken.