Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sind vielfältige, individuell zugeschnittene therapeutische Ansätze zur Verbesserung oder Wiederherstellung der physischen, psychischen und sozialen Gesundheit von Personen mit Einschränkungen.

Diese Maßnahmen, die auf die Steigerung der Selbstständigkeit, Lebensqualität und gesellschaftlichen Teilhabe abzielen, basieren auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen. Im Sozialgesetzbuch, speziell im neunten Buch (SGB IX), sind die Rechte und Pflichten der Rehabilitationsträger, wie gesetzliche Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger, sowie die erbrachten Leistungen klar definiert.

Rehabilitations-Richtlinien
Essenziell sind auch die Rehabilitations-Richtlinien, welche die Umsetzung der Maßnahmen präzisieren. Das Rehabilitationsgesetz (RehaG), in Kraft seit 2001, fördert die Kooperation unter den Trägern und sichert die Koordination der Leistungen für die Betroffenen.
Zudem regelt das Gesetz die Beteiligung der Patienten bei der Planung und Durchführung der Rehabilitationsmaßnahmen. Ergänzend dazu ist das SGB IX, ein eigenständiges, 2018 in Kraft getretenes Gesetz, das die Integration und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt stellt.

Behindertengleichstellungsgesetz
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Bereich und verpflichtet beispielsweise öffentliche Einrichtungen zur Barrierefreiheit.

Europäische Sozialcharta
Die Europäische Sozialcharta, ein internationaler Vertrag von 1961, schützt soziale Rechte wie Gesundheitsversorgung und Rehabilitation. Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen stehen grundsätzlich allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung, die aufgrund von Erkrankungen oder Behinderungen gesundheitlich beeinträchtigt sind.

Individuelle Ziele der Rehabilitationsmaßnahmen
Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Gesundheit und Unabhängigkeit der Betroffenen zu fördern. Individuelle Ziele, wie Schmerzlinderung oder Berufseingliederung, werden gemäß den spezifischen Bedürfnissen der Betroffenen gesetzt.

Therapeutische Ansätze
Zu den Maßnahmen gehören diverse therapeutische Ansätze wie physiotherapeutische Übungen, psychologische Unterstützungen und berufliche Rehabilitation. Die Notwendigkeit und Art der Maßnahmen werden von einem interdisziplinären Team aus Fachleuten individuell entschieden.

Dauer der Rehabilitationsmaßnahmen
In der Regel dauern Rehabilitationsmaßnahmen drei bis sechs Wochen, in denen die Patienten intensiv in spezialisierten Einrichtungen behandelt werden. Die aktive Mitarbeit der Betroffenen ist entscheidend, da sie in die Planung einbezogen und zur eigenverantwortlichen Gesundheitsförderung angeleitet werden.

Präventive Funktion
Neben der Behandlung haben Rehabilitationsmaßnahmen auch eine präventive Funktion, indem sie helfen, Folgeschäden oder Verschlimmerungen von Krankheiten zu verhindern und die Alltagsbewältigung zu verbessern.

Zusammenfassung
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen dienen der Förderung von Gesundheit und Unabhängigkeit für Personen mit körperlichen oder psychischen Einschränkungen und sind auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten. Die rechtlichen Grundlagen sind im Sozialgesetzbuch IX und im Rehabilitationsgesetz geregelt, welches die Zusammenarbeit der Träger und die Partizipation der Patienten stärkt. Das Behindertengleichstellungsgesetz unterstützt die Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe. Rehabilitationsmaßnahmen umfassen verschiedene therapeutische Ansätze und dauern meist drei bis sechs Wochen, wobei die Eigeninitiative der Betroffenen zentral ist. Sie sollen auch präventiv Folgeschäden verhindern und die Lebensqualität verbessern.

Synonyme: Medizinische Reha, Medizinische Rehamaßnahmen