Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Meldejahresschaden

Ein Meldejahresschaden setzt sich aus allen Versicherungsfällen zusammen, die in einem Geschäftsjahr gemeldet worden sind. Beim Meldejahresschaden kommt es nicht darauf an, wann und ob der Schaden ebenfalls im Geschäftsjahr eingetreten ist oder vielleicht schon im Vorjahr. Ausschlaggebend zur Berechnung des Meldejahresschadens ist der Zeitpunkt der Schadensmeldung.

Der Aufwand für Meldejahresschäden wird Meldejahresschadenaufwand genannt. Die Berechnung des Meldejahresschadens ist für jede Versicherungsgesellschaft auch bei weit nach dem Eintrittsjahr gemeldeten Schäden sinnvoll, da zwischen dem Jahr des Schadenereignisses und der Anerkennung des Schadens längere Zeiträume liegen können. Der Meldejahresschaden ist die Summe aus dem gemeldeten Geschäftsjahresschaden und dem gemeldeten Vorjahresschaden. Ein noch nicht abgewickelter Meldejahresschaden aus den Vorjahren wird als Altschaden bezeichnet, während noch nicht erkennbare und nicht gemeldete Schäden aus den Vorjahren zu den Spätschäden zählen.

Der Meldejahresschaden dient als Kennziffer, der die Anzahl an gemeldeten Schäden und gleichzeitig die Arbeitslast der Versicherungsabteilungen im betreffenden Jahr ausweist.