Der Ausdruck "Nachbesserungsbegleitschaden" beschreibt einen Schaden, der im Zuge von Reparaturarbeiten als zusätzliche Folge auftritt. Dabei handelt es sich um Schäden, die sowohl materieller als auch immaterieller Art sein können und normalerweise Dritte betreffen, die nicht direkt am ursprünglichen Schadensfall beteiligt sind.
Welche Versicherungsarten sind hiervon betroffen?
Insbesondere in der Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die der Versicherte anderen zufügt, ist dieser Begriff von erheblicher Relevanz. Hier umfasst der Versicherungsschutz auch Schäden, die im Rahmen von Reparaturen oder Nachbesserungen entstehen. In der Produkthaftpflichtversicherung ist der Begriff ebenfalls zentral, da sie Schäden abdeckt, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Auch hier können Nachbesserungsbegleitschäden entstehen, die durch die Versicherung abgedeckt werden.
Auf welcher Basis wird bei einem Nachbesserungsbegleitschaden gezahlt?
Die Versicherungsleistungen sind in der Regel in den Vertragsbedingungen festgehalten. Insbesondere die Klausel zur Wiederherstellung von beschädigten Gegenständen ist entscheidend. Diese legt fest, dass die Versicherung nicht nur für die unmittelbare Reparatur oder den Ersatz zahlt, sondern auch für alle erforderlichen Nebenkosten, die mit der Schadensbeseitigung verbunden sind.
Welche Ausgaben deckt die Versicherung?
In der Regel übernimmt die Versicherung alle Ausgaben, die mit der Behebung des Schadens in Verbindung stehen und in den Bedingungen aufgeführt sind. Dazu gehören beispielsweise Handwerkerkosten, Materialkosten, Mietwagen, öffentliche Verkehrsmittel oder auch Hotelübernachtungen, falls die Wohnung aufgrund des Schadens nicht bewohnbar ist.
Welche Bedingungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?
In der Regel müssen zwei Kriterien erfüllt sein: Der ursprüngliche Schaden, der die Nachbesserung erforderlich machte, muss versichert sein und der Nachbesserungsbegleitschaden muss direkt im Zusammenhang mit der Schadensbehebung stehen.
Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es?
Die Regelungen zu Nachbesserungsbegleitschäden finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Gemäß § 249 Abs. 2 BGB hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz der Schäden, die durch notwendige Maßnahmen zur Schadensbehebung entstanden sind, einschließlich der Nachbesserungsbegleitschäden. Weiterhin verpflichtet § 823 Abs. 1 BGB den Verursacher eines Schadens zu Schadensersatz, wobei auch Nachbesserungsbegleitschäden eingeschlossen sind.
Welches praktische Beispiel gibt es?
Ein Installateur verlegt Wasserleitungen in einem Neubau, danach fließt der Fliesenleger die Wände. Nach Fertigstellung wird entdeckt, dass die Leitungen kein Wasser führen. Der Bauherr fordert eine Nachbesserung, bei der die Fliesen entfernt werden müssen. Nach der Reparatur müssen die Fliesen neu verlegt werden, was Kosten verursacht. Diese zählen als Nachbesserungsbegleitschaden. Dagegen fallen die eigentlichen Leitungsreparaturen unter Erfüllungsschäden, die normalerweise nicht versicherbar sind.
Zusammenfassung
Nachbesserungsbegleitschäden sind zusätzliche Schäden, die während Reparaturarbeiten entstehen und können materieller oder immaterieller Natur sein. Sie sind besonders in der Haftpflicht- und Produkthaftpflichtversicherung relevant, da diese Schäden abdecken, die Dritten entstehen. Die Versicherung zahlt für die Reparatur und Nebenkosten, die in den Vertragsbedingungen festgeschrieben sind, wenn der ursprüngliche und der zusätzliche Schaden in direktem Zusammenhang stehen. Gesetzlich ist der Anspruch auf Schadensersatz für Nachbesserungsbegleitschäden im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.
Synonyme:
Nachbesserungsbegleitschäden