Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Öltankversicherung

Das für eine Ölheizung benötigte Heizöl wird in einem oder mehreren Tanks gelagert, die vielen Sicherheitsvorschriften unterliegen. Trotzdem stellen Öltanks eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Undichtigkeiten und Lecks sowie eine unsachgemäße Befüllung können zu erheblichen Schäden führen. Ausgelaufenes Heizöl ist aus vielen Gründen problematisch; insbesondere aber für Umwelt und Natur. Gelangt Öl in das Erdreich, Grundwasser oder ein oberirdisches Gewässer, ist der Schäden beträchtlich. Dies, zumal schon kleine Mengen Öl sowohl Erdreich als auch Gewässer nachhaltig verunreinigen können. Aus diesem Grund ist die Öltankversicherung auch als Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung bekannt.

Gewerbliche und private Besitzer und Betreiber von Ölheizungen mit Öltanks müssen für Schäden aufkommen. Bei von Öltanks verursachen Schäden beschränkt sich die Haftung nicht nur auf Vorsatz, Fahrlässigkeit oder schuldhaftes Verhalten, sondern nach der Gefährdungshaftung auch dann, wenn ein Schaden ohne persönliches Verschulden eingetreten ist. Die Haftpflicht wird nicht begrenzt und kann in extremen Fällen Existenzen gefährden. Abgesichert werden können derartige Schäden durch eine Öltankversicherung als gesonderte Haftpflichtversicherung, wobei nur kleinere Öltanks bis etwa 5.000 Liter Fassungsvermögen in selbst genutzten Gebäuden von einer privaten Haftpflichtversicherung oder Gebäudehaftpflichtversicherung mit versichert sind.

Ein erweiterter Versicherungsschutz kann über die Öltankversicherung erfolgen, was sich insbesondere dann empfiehlt, wenn sich der Öltank in unmittelbarer Nähe zu Trinkwasserzonen und Gewässern befindet. Die Öltankversicherung kommt für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden auf, die von defekten Tanks oder unsachgemäßer Tankbefüllung verursacht werden. Sie beinhaltet auch einen passiven Rechtsschutz, der die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und entsprechende rechtliche Auseinandersetzungen umfasst. Die wichtigste Leistung einer Öltankversicherung ist die Schadensersatzleistung für Umweltschäden. In diesem Zusammenhang übernimmt die Öltankversicherung die Kosten für eine weitere Schadensverhütung und eine Schadensbeseitigung bis zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Die Versicherung trägt also zum Beispiel die Kosten für die Gewässerreinigung, das Ausbaggern verseuchter Erde sowie deren Abtransport und fachgerechte Entsorgung. Auch Rettungsmaßnahmen, also Maßnahmen zur Abwendung, Abwehr oder Verringerung eines Schadens, werden von der Öltankversicherung getragen.

Der Abschluss einer Öltankversicherung entbindet Betreiber von Öltanks jedoch nicht von ihrer Verpflichtung, die Anlage zu sichern, zu warten und fachgerecht zu unterhalten. Die Beiträge für eine Öltankversicherung hängen von der vereinbarten Versicherungssumme, dem versicherten Öltank und dem Standort ab.