Begriff | Definition |
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Operationelles Risiko | In Unternehmen wird dann von einem operationellen Risiko gesprochen, wenn ein Risiko auftritt, das außerhalb der typischen unternehmerischen Risiken liegt und dabei einen Schaden verursachen könnte. Seit 2007 gibt es im Bankwesen und seit 2009 auch im Bereich Versicherungen Regelungen, die eine bestimmte Verfahrensweise bei operationellen Risiken vorschreiben. Unternehmen unterscheiden zwischen unternehmerischen und operationellen Risiken. Zu den typischen unternehmerischen Risiken gehören beispielsweise Fehlproduktionen, Debitorenrisiken oder Schäden aus der Produkthaftung. Schäden, die auf kommunikativen oder organisatorischen Schwachstellen beruhen, zählen hingegen zu den operationellen Risiken. Da operationelle Risiken besonders häufig im Bankwesen beobachtet werden konnten und dort in Teilen existenzbedrohende Schäden verursacht haben, wurde eine gesetzliche Regelung notwendig. Hintergrund war der, dass im Bankwesen selten bedacht wurde, dass sich operationelle Risiken asymmetrisch verhalten und nicht immer zu höheren Erträgen führen. Verfahrensvorschriften zu operationellen Risiken wurden zur gleichen Zeit aber auch im Versicherungswesen diskutiert. In der Versicherungsbranche gehören Anlagerisiken, operative Risiken und versicherungstechnische Risiken zum Alltag. Operationelle Risiken bei Versicherungen können Verluste aufgrund von fehlgeschlagenen oder unzulänglichen internen Prozessen, Rechtsrisiken sowie systembedingten, mitarbeiterbedingten oder externen Vorfällen erzeugen. Nach einer Studie aus dem Jahr 2007 wurde bei den operativen Risiken in Bezug auf das Risikokapital für operationelle Risiken erhebliches Verbesserungspotenzial festgestellt. Dies hat die BaFin im Jahr 2009 zur Konkretisierung der sich mit operationellen Risiken beschäftigenden Bestimmungen veranlasst.
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