Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Organhaftung

Die Organhaftung ist ein rechtliches Konzept, das die Verantwortlichkeit von Organen von Unternehmen oder Organisationen für Schäden oder Verluste regelt, die durch ihre Handlungen oder Unterlassungen verursacht werden. Organe sind dabei Personen, die in leitender oder kontrollierender Funktion in der Organisation tätig sind, wie z.B. Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder Aufsichtsratsmitglieder.

Welche Arten von Organhaftung gibt es?
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Organhaftung: die persönliche und die gesamtschuldnerische Haftung.

  1. Bei der persönlichen Haftung haftet das Organ individuell für seine Handlungen oder Unterlassungen und muss Schadensersatz leisten.
  2. Bei der gesamtschuldnerischen Haftung haften alle beteiligten Organe gemeinsam und müssen den Schaden gemeinsam tragen.

Welche Gesetze regeln die Organhaftung?
Die Organhaftung ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, je nach Art der Organisation. Im Aktiengesetz (AktG) wird die Haftung von Vorstandsmitgliedern geregelt, im GmbH-Gesetz (GmbHG) die von Geschäftsführern und im Genossenschaftsgesetz (GenG) die von Vorstandsmitgliedern von Genossenschaften. Auch im Handelsgesetzbuch (HGB) gibt es Regelungen zur Organhaftung, z.B. für Kommanditisten in einer Kommanditgesellschaft.

Welche Pflichten haben Organe im Hinblick auf die Organhaftung?
Organe haben eine sogenannte Sorgfaltspflicht, d.h. sie müssen ihre Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsbewusst ausüben. Sie müssen sich über die wirtschaftliche Lage der Organisation informieren und bei ihren Entscheidungen die Interessen der Organisation und ihrer Anteilseigner berücksichtigen. Zudem müssen sie die gesetzlichen Vorschriften und die Satzung der Organisation einhalten.

Was sind mögliche Gründe für eine Haftung von Organen?
Eine Haftung von Organen kann aus verschiedenen Gründen entstehen. Dazu zählen z.B. Verletzungen der Sorgfaltspflicht, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder die Satzung der Organisation, Fehlentscheidungen oder Missmanagement. Auch eine Verletzung von Treuepflichten gegenüber der Organisation oder ihren Anteilseignern kann zu einer Haftung führen.

Wie können sich Organe vor einer Haftung schützen?
Um sich vor einer Haftung zu schützen, können Organe verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dazu zählt z.B. die Einholung von fachkundigem Rat bei wichtigen Entscheidungen, die Dokumentation von Entscheidungsprozessen und die regelmäßige Überprüfung der wirtschaftlichen Lage der Organisation. Auch eine entsprechende Versicherung kann als Schutz dienen.

Was ist die D&O-Versicherung?
Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Versicherung) ist eine Haftpflichtversicherung, die speziell für Organe von Unternehmen oder Organisationen entwickelt wurde. Sie dient als Schutz vor persönlicher Haftung und übernimmt im Falle einer Haftung die Kosten für Schadensersatzansprüche und Rechtsverteidigung. Die Versicherung kann sowohl von der Organisation als auch von den Organen selbst abgeschlossen werden.

Welche Risiken sind durch die D&O-Versicherung abgedeckt?
Die D&O-Versicherung deckt in der Regel sowohl die persönliche als auch die gesamtschuldnerische Haftung von Organen ab. Auch Schäden, die durch Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder die Satzung entstehen, können versichert werden. Zudem können auch Kosten für Strafverteidigung und Bußgelder übernommen werden.

Welche Vorteile bietet die D&O-Versicherung?
Die D&O-Versicherung bietet sowohl für die Organisation als auch für die Organe selbst Vorteile. Für die Organisation bedeutet sie einen Schutz vor finanziellen Verlusten und kann somit auch die Attraktivität für potenzielle Organe erhöhen. Für die Organe selbst bietet sie einen persönlichen Schutz und kann somit auch das Risiko einer persönlichen Insolvenz verringern.

Zusammenfassung
Die Organhaftung regelt die Verantwortung von Führungspersonen in Unternehmen für Schäden durch deren Handeln oder Unterlassen. Es gibt persönliche und gesamtschuldnerische Haftung, geregelt durch Gesetze wie AktG, GmbHG, GenG und HGB. Organe müssen sorgfältig und verantwortungsbewusst agieren und die Interessen der Organisation wahren. Haftungsgründe sind z.B. Sorgfaltspflichtverletzung und Missmanagement. Zum Schutz vor Haftung können Organe fachkundigen Rat einholen und eine D&O-Versicherung abschließen, die Schadensersatzansprüche und Rechtsverteidigungskosten abdeckt und so die Organisation und die Organe schützt.