Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Renten wegen Todes

Die Renten wegen Todes von der gesetzlichen Rentenversicherung sind Leistungen, die an Hinterbliebene von Verstorbenen gezahlt werden. Sie sollen dazu dienen, den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen zu sichern und finanzielle Einbußen auszugleichen, die durch den Tod des Versicherten entstehen.

Es gibt verschiedene Arten von Renten wegen Todes:

  • Witwenrente
    Die Witwenrente wird an die hinterbliebene Ehefrau oder den hinterbliebenen Ehemann eines verstorbenen Rentenversicherten gezahlt wird. Sie dient als finanzielle Absicherung und soll den Lebensstandard der Witwe/des Witwers erhalten. Die Höhe der Witwenrente richtet sich nach den Beitragszeiten des verstorbenen Partners und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch an geschiedene Ehepartner ausgezahlt werden.

  • Waisenrente
    Eine Waisenrente wird an Kinder gezahlt, deren Eltern verstorben sind und die dadurch ihre Unterhaltsgrundlage verloren haben. Sie soll die finanzielle Versorgung der Waisen sicherstellen und kann in verschiedenen Formen wie beispielsweise als monatliche Rente oder als einmalige Zahlung ausgezahlt werden.

  • Erziehungsrente
    Diese wird an den überlebenden Elternteil gezahlt, der ein Kind erzieht, das zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten unter 18 Jahre alt ist. Sie beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Um Anspruch auf eine Rente wegen Todes zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt in der Regel, dass der Verstorbene in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und eine bestimmte Wartezeit erfüllt wurde. Auch die Höhe der Rente kann von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Dauer der Ehe oder der Anzahl der Kinder, abhängig sein.

Hinweis:
Die Renten wegen Todes von der gesetzlichen Rentenversicherung können allenfalls eine Teilabsicherung darstellen. Sie sind in der Regel niedriger als die Rente, die der Verstorbene selbst erhalten hätte. Daher ist es ratsam, zusätzlich private Maßnahmen zur Absicherung der Hinterbliebenen zu treffen. Dafür eignet sich zum Beispiel eine Risikolebensversicherung.