Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Renten wegen Todes

Rentenleistungen im Todesfall beziehen sich auf finanzielle Unterstützungen, die von der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderen Versicherungseinrichtungen an die Angehörigen Verstorbener ausgezahlt werden. Diese Zahlungen sollen den Lebensstandard der Hinterbliebenen sichern und die wirtschaftlichen Verluste kompensieren, die durch den Tod eines Familienmitglieds entstehen.

Was umfasst die Witwenrente?
Die Witwenrente ist eine Unterstützung durch die gesetzliche Rentenversicherung, die an den überlebenden Ehepartner eines verstorbenen Versicherten überwiesen wird. Voraussetzung ist, dass die Ehe mindestens zwölf Monate bestanden hat und der Verstorbene Beiträge zur Rentenversicherung geleistet hat. Die Höhe der Witwenrente entspricht in der Regel 60 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen. Bei Vorliegen einer Erwerbsminderung oder eigener Rentenansprüche kann sich die Witwenrente erhöhen. Sie wird normalerweise bis zum Lebensende des überlebenden Ehepartners gewährt.

Was ist die Waisenrente?
Die Waisenrente stellt eine Leistung dar, die an die Kinder verstorbener Versicherter ausgezahlt wird. Auch hier ist es notwendig, dass der Verstorbene in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Diese Rente wird bis zur Volljährigkeit des Kindes geleistet oder, bei Ausbildung oder Studium, bis zum 27. Lebensjahr. Ein Kind erhält meist 10 Prozent der ursprünglichen Rente des Verstorbenen, während für zwei oder mehr Kinder 20 Prozent gelten. Eine Erwerbsminderung oder eigene Rente kann zu einer Erhöhung führen.

Was bezeichnet die Erziehungsrente?
Die Erziehungsrente wird an Hinterbliebene gezahlt, die aufgrund der Kindererziehung eingeschränkt berufstätig sind. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene in die Rentenversicherung eingezahlt hat und das Kind unter 18 Jahre alt ist. Diese Rente beträgt in der Regel 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und endet, wenn das Kind das 18. Lebensjahr erreicht. Auch hier kann eine Erwerbsminderung oder eigene Rentenansprüche zu einer Erhöhung führen.

Was umfasst die Hinterbliebenenrente?
Diese Art von Rente wird von anderen Versicherungsträgern, wie der betrieblichen Altersvorsorge oder privaten Rentenversicherungen, an die Hinterbliebenen gezahlt, deren Angehörige dort versichert waren. Die Bedingungen und die Höhe der Hinterbliebenenrente können je nach Versicherung variieren.

Welche Rolle spielen Renten im Todesfall?
Solche Renten sind von großer Bedeutung für die finanzielle Stabilität der Hinterbliebenen. Sie gewähren, dass diese auch nach dem Verlust eines Familienmitglieds ihren Lebensunterhalt sichern können und nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Insbesondere für Ehepartner und Kinder sind Witwen- und Waisenrente unverzichtbare Hilfen. Auch die Erziehungsrente ermöglicht es den Hinterbliebenen, sich ohne finanzielle Sorgen der Kindererziehung zu widmen.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
Um in den Genuss solcher Renten zu kommen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Dies schließt in der Regel den Tod eines versicherten Personen, eine Mindestdauer der Ehe oder das Vorhandensein von Kindern ein. Auch die Höhe der Rente oder die eingezahlten Beiträge können Einfluss haben. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die eigenen Ansprüche und die Absicherung der Hinterbliebenen zu informieren.

Zusammenfassung
Rentenleistungen im Todesfall dienen der Absicherung von Hinterbliebenen. Die Witwenrente, die 60 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen beträgt, wird an den überlebenden Ehepartner gezahlt, sofern die Ehe mindestens ein Jahr bestand. Kinder erhalten bis zum 27. Lebensjahr eine Waisenrente, die 10 Prozent für ein Kind und 20 Prozent für mehrere Kinder umfasst. Die Erziehungsrente unterstützt hinterbliebene Elternteile mit 25 Prozent der Rente des Verstorbenen bis das Kind 18 Jahre alt ist. Hinterbliebenenrenten von anderen Versicherungen hängen von den jeweiligen Bedingungen ab. Diese Renten sind essentiell für die finanzielle Stabilität der Familien nach einem Todesfall.