Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Erziehungsrente

Eine Erziehungsrente ist eine finanzielle Leistung, die von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird und dazu dient, Eltern oder anderen Erziehungspersonen eine Unterstützung zu bieten, wenn diese aufgrund von Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein konnten. Sie soll somit einen Ausgleich für die entstandenen finanziellen Einbußen schaffen und eine Anerkennung für die geleistete Erziehungsarbeit darstellen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Erziehungsrente zu erhalten?
Um eine Erziehungsrente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss die erziehende Person selbst rentenversichert sein und somit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Zum anderen muss sie eine bestimmte Anzahl an Kindern erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Die genaue Anzahl variiert je nach Rentenversicherungsträger und kann zwischen zwei und fünf Kindern oder Angehörigen liegen. Zudem muss die Erziehungszeit mindestens acht Jahre betragen haben und die Kinder oder Angehörigen müssen vor dem 10. Lebensjahr bzw. vor dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit in den Haushalt aufgenommen worden sein.

Wer hat Anspruch auf eine Erziehungsrente?
Anspruch auf eine Erziehungsrente haben in erster Linie Eltern, die ihre Kinder erzogen haben und dadurch nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig waren. Dies betrifft sowohl leibliche Eltern als auch Adoptiveltern oder Pflegeeltern. Auch Großeltern, die ihre Enkelkinder erzogen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erziehungsrente haben. Des Weiteren können auch Personen, die Angehörige gepflegt haben, eine Erziehungsrente erhalten.

Welche Formen der Erziehungsrente gibt es?
Es gibt zwei Formen der Erziehungsrente: die kleine und die große Erziehungsrente.

  1. Die kleine Erziehungsrente wird gezahlt, wenn die Voraussetzungen für eine große Erziehungsrente nicht erfüllt sind, jedoch mindestens ein Kind erzogen wurde. Die Höhe der kleinen Erziehungsrente beträgt derzeit 30 Prozent der Regelaltersrente.
  2. Die große Erziehungsrente wird gezahlt, wenn die Voraussetzungen für eine große Erziehungsrente erfüllt sind und die erziehende Person keine eigene Rente bezieht oder deren eigene Rente unterhalb des Mindestbetrags liegt. Die Höhe der großen Erziehungsrente beträgt derzeit 85 Prozent der Regelaltersrente.

Wie wird die Erziehungsrente berechnet?
Die Höhe der Erziehungsrente richtet sich nach der Anzahl der erzogenen Kinder oder gepflegten Angehörigen, der Dauer der Erziehungszeit und der Höhe der eigenen Rente. Zudem spielen auch die Beitragszeiten in die Rentenversicherung und die Höhe der Beiträge eine Rolle. Die genaue Berechnung kann daher individuell variieren.

Wie wird die Erziehungsrente beantragt?
Um eine Erziehungsrente zu beantragen, muss ein Antrag bei der zuständigen Rentenversicherung gestellt werden. Dies kann entweder schriftlich oder online erfolgen. Der Antrag sollte dabei möglichst frühzeitig gestellt werden, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Gibt es weitere Leistungen, die in Verbindung mit der Erziehungsrente stehen?
Ja, es gibt weitere Leistungen, die in Verbindung mit der Erziehungsrente stehen können. Dazu zählen beispielsweise Kindererziehungszeiten, die bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden, sowie die Mütterrente, die für Mütter gilt, die vor 1992 Kinder erzogen haben. Auch die Erziehung von Kindern mit Behinderung oder die Pflege von Angehörigen mit Behinderung kann zu zusätzlichen Leistungen führen.

Zusammenfassung
Die Erziehungsrente ist eine Unterstützungsleistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen nicht voll erwerbstätig waren. Um sie zu erhalten, muss man selbst rentenversichert sein, eine gewisse Anzahl an Kindern erzogen oder Angehörige gepflegt haben und die Erziehungszeit muss mindestens acht Jahre betragen. Es gibt zwei Arten der Erziehungsrente: die kleine (30% der Regelaltersrente) und die große (85% der Regelaltersrente). Die Höhe hängt von Faktoren wie Anzahl der Kinder, Erziehungsdauer und eigenen Rentenbeiträgen ab. Beantragt wird sie bei der Rentenversicherung und es gibt weitere Leistungen wie Kindererziehungszeiten und die Mütterrente.