Begriff | Definition |
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Rentendeckungsverfahren | Beim Rentendeckungsverfahren handelt es sich um ein Finanzierungsverfahren, um Rentenleistungen für bestimmte Kollektive zu finanzieren. Durch das Rentendeckungsverfahren wird für künftige Rentenanwartschaften kein Kapital oder noch kein ausreichendes Kapital angesammelt. Erst zu Beginn der Rentenphase muss der gesamte Rentenbarwert als Kapital zur Verfügung stehen. Die Finanzierung der Rentenansprüche erfolgt beim Rentendeckungsverfahren also nicht zur gleichen Zeit mit dem Entstehen der Ansprüche. Das Rentendeckungsverfahren wird in der betrieblichen Altersversorgung, in Versorgungseinrichtungen wie Versorgungswerken oder Kammern sowie beim Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit verwendet. Das Rentendeckungsverfahren findet bei individuellen Lebensversicherungen ohne Zuschusspflichten und Nachschusspflichten keine Anwendung.
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Rentenwertumlageverfahren |