Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Rentendeckungsverfahren

Beim Rentendeckungsverfahren handelt es sich um ein Finanzierungsverfahren, um Rentenleistungen für bestimmte Kollektive zu finanzieren. Durch das Rentendeckungsverfahren wird für künftige Rentenanwartschaften kein Kapital oder noch kein ausreichendes Kapital angesammelt. Erst zu Beginn der Rentenphase muss der gesamte Rentenbarwert als Kapital zur Verfügung stehen. Die Finanzierung der Rentenansprüche erfolgt beim Rentendeckungsverfahren also nicht zur gleichen Zeit mit dem Entstehen der Ansprüche.

Das Rentendeckungsverfahren wird in der betrieblichen Altersversorgung, in Versorgungseinrichtungen wie Versorgungswerken oder Kammern sowie beim Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit verwendet. Das Rentendeckungsverfahren findet bei individuellen Lebensversicherungen ohne Zuschusspflichten und Nachschusspflichten keine Anwendung.

 

Synonyme: Rentenwertumlageverfahren