Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rentenschuldforderung

Eine Rentenschuldforderung ist eine Forderung aus einer Rentenschuld. Bei einer Rentenschuld handelt es sich um ein Grundpfandrecht. Im Gegensatz zur Hypothek oder Grundschuld handelt es sich bei der Rentenschuld nicht um eine einmalige Geldsumme, sondern um die regelmäßige Zahlung von Renten aus dem Grundstück. Eine Rentenschuld ist nicht an eine persönliche Forderung gebunden und wird im Grundbuch eingetragen. Die Bestellung einer Rentenschuld erfolgt so, dass zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine Geldrente aus dem Grundstück zu zahlen ist. Geregelt werden die Vorschriften zur Rentenschuld in § 1199 BGB. Das jeweilige Grundstück wird in diesen Fällen mit der Rentenschuldforderung belastet, die ein Gläubiger nicht allein aufkündigen kann. Gläubiger einer Rentenschuld können ihre Grundpfandrechte aus der Rentenschuld verkaufen oder vererben. Eingetragen wird die Rentenschuld als Grundpfandrecht in Abteilung III des entsprechenden Grundbuchs.

Die Berechtigten aus der Rentenschuld erhalten zu bestimmten Terminen ihre Rente aus dem Grundstück. Die Rentenschuldforderung wird im Vorfeld in ihrer Höhe und in ihrem Umfang vereinbart. Es wird auch vereinbart, mit welchem Betrag die Rentenschuld abgelöst werden kann. Diese Ablösesumme wird ebenfalls ins Grundbuch eingetragen. Ein Recht zur Ablösung der gesamten Rentenschuldforderung hat immer der Eigentümer. Es ist auch möglich, eine Rentenschuld in eine Grundschuld oder aber eine Grundschuld in eine Rentenschuld umzuwandeln.

 

 

Synonyme: Rentenschuld