Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rückgedeckte Unterstützungskassen

Eine Rückgedeckte Unterstützungskasse (Rückdeckungsversicherung) ist eine betriebliche Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Versicherung abschließt und die Beiträge zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung verwendet. Sie ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, die vor allem in größeren Unternehmen und Konzernen genutzt wird.

Funktion
Die Rückgedeckte Unterstützungskasse dient als zusätzliche Absicherung für die Mitarbeiter im Ruhestand. Sie ermöglicht es dem Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern eine zusätzliche Altersvorsorge anzubieten, die über die gesetzliche Rente hinausgeht. Der Arbeitgeber zahlt dabei Beiträge in die Versicherung ein, die später als Rente an den Mitarbeiter ausgezahlt werden.

Vorteile
Für den Arbeitgeber bietet die Rückgedeckte Unterstützungskasse verschiedene Vorteile. Zum einen kann er damit seine Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden und als attraktiver Arbeitgeber auftreten. Zum anderen können die Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Zudem ist die Rückgedeckte Unterstützungskasse insolvenzsicher, da die Beiträge in eine Versicherung fließen und somit vor einer möglichen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt sind.

Für die Mitarbeiter bietet die Rückgedeckte Unterstützungskasse ebenfalls Vorteile. Sie erhalten eine zusätzliche Altersvorsorge, die unabhängig von der gesetzlichen Rente ist. Zudem können sie von günstigeren Konditionen profitieren, da der Arbeitgeber als Gruppenversicherung günstigere Tarife aushandeln kann als ein einzelner Mitarbeiter.

Nachteile
Als Nachteil kann die Rückgedeckte Unterstützungskasse für den Arbeitgeber die hohen Kosten für die Versicherung und die Verwaltung der Beiträge haben. Zudem ist sie in der Regel unflexibel, da die Beiträge nicht jederzeit angepasst werden können. Auch für die Mitarbeiter kann die fehlende Flexibilität ein Nachteil sein, da sie nicht frei über die Beiträge verfügen können.

Gestaltungsmöglichkeiten
Die Rückgedeckte Unterstützungskasse bietet verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, je nach den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens und der Mitarbeiter. So können zum Beispiel die Beiträge vom Arbeitgeber allein getragen werden oder auch von den Mitarbeitern mitfinanziert werden. Auch die Höhe der Beiträge und die Art der Auszahlung (als Einmalzahlung oder als monatliche Rente) können individuell festgelegt werden.

Steuerliche Aspekte
Die Beiträge zur Rückgedeckten Unterstützungskasse sind für den Arbeitgeber als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Für die Mitarbeiter sind die Beiträge hingegen steuerfrei, solange sie innerhalb bestimmter Grenzen bleiben. Bei der späteren Auszahlung der Rente müssen die Mitarbeiter jedoch Steuern auf die Rentenzahlungen zahlen.

Leistungen
Die Leistungen der Rückgedeckten Unterstützungskasse werden in der Regel als monatliche Rente ausgezahlt. Dabei können die Mitarbeiter zwischen einer lebenslangen Rente oder einer befristeten Rente wählen. Auch eine einmalige Auszahlung ist möglich, jedoch ist diese in der Regel steuerlich ungünstiger. Im Todesfall des Mitarbeiters können die Hinterbliebenen ebenfalls von der Versicherung profitieren und erhalten eine Witwen- oder Witwerrente sowie eventuell eine Waisenrente.