Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rückversicherer / Rückversicherung

Bei der auch Reinsurance genannten Rückversicherung handelt es sich um eine „Versicherung für Versicherungsgesellschaften“. Der Rückversicherer schützt die Versicherungsgesellschaft vor großen und teuren Schäden, die sie vielleicht nicht alleine finanzieren kann.

Im ersten Schritt schließt die Zedent genannte Versicherungsgesellschaft einen Vertrag mit dem Zessionär genannten Rückversicherer ab. Der Rückversicherungsvertrag regelt den Risikotransfer. Kommt es nach Abschluss der Rückversicherung zu besonders vielen oder sehr umfangreichen Schäden, werden diese nicht nur von der Versicherungsgesellschaft alleine übernommen, sondern auch anteilig vom Rückversicherer.

Hohe Schäden fallen zum Beispiel bei Großschadensereignissen wie Überschwemmungen oder Unwetterkatastrophen an. Im schlimmsten Fall können die Schadenszahlungen sogar dann den Gruppenpool aus allen eingenommenen Beiträgen übersteigen. Ohne Unterstützung durch den Rückversicherer wäre es dann der Versicherungsgesellschaft vielleicht gar nicht möglich, alle Schäden zu begleichen. Bei Vorhandensein einer Rückversicherung werden die Schadenszahlungen entweder teilweise oder auch komplett vom Rückversicherer erstattet.

Bei der Rückversicherung besteht die Möglichkeit, dass der Rückversicherer eine bestimmte Quote an die Versicherungsgesellschaft zahlt. Bei dieser Quotenrückversicherung übernimmt dann jeder „seine“ Quote am Schaden. Wird jedoch die Übernahme von einem fixen Anteil der Schadenssumme vereinbart, handelt es sich bei der dann Exzedentenrückversicherung genannten um den Selbstbehalt der Versicherungsgesellschaft. Die über diesen Selbstbehalt fälligen Schadenssummen werden dann vom Rückversicherer übernommen.

Versicherungsgesellschaften und Rückversicherer arbeiten in der Regel mit mehreren Gesellschaften zusammen, um einen Gruppenpool zu bilden. Auch Rückversicherer arbeiten mit anderen Gesellschaften zusammen, um Risiken für alle Beteiligten weiter zu senken. Durch eine Rückversicherung kann das Risiko reduziert werden, dass umfangreiche Schäden eine Versicherungsgesellschaft in den Ruin treiben oder in die Insolvenz führen. Es können mehr Versicherungsverträge angenommen und dadurch der Profit gesteigert werden. Das damit verbundene größere Risiko für Schäden ist durch die Rückversicherung abgesichert.

Versicherungsnehmer bekommen in der Regel keine expliziten Informationen darüber, dass die eigene Versicherungsgesellschaft eine Rückversicherung abgeschlossenen hat.