Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Schutzkosten und Bewegungskosten

Die Begriffe Bewegungskosten und Schutzkosten beziehen sich auf Kosten, die nach einem Schadensfall in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung entstehen können. Je nach Versicherungsgesellschaft können diese Kosten entweder zeitlich begrenzt oder in ihrer Höhe begrenzt sein. In einigen Fällen werden diese Kosten auch unter den Begriffen Transportkosten und Lagerkosten zusammengefasst.

Warum sollten Schutzkosten und Bewegungskosten in der Versicherung mitversichert sein?
Um die Bedeutung von Schutzkosten und Bewegungskosten in der Versicherung zu verstehen, ist es wichtig, den Unterschied zwischen Primärschäden und Sekundärschäden zu kennen.

  1. Primärschäden sind die direkten Schäden, die durch den eigentlichen Schadensfall entstehen, wie beispielsweise ein Brand oder ein Wasserrohrbruch. Diese Schäden können in der Regel von der Versicherung abgedeckt werden.
  2. Sekundärschäden hingegen sind indirekte Schäden, die durch den Primärschaden verursacht werden. Hierzu zählen auch die Bewegungs- und Schutzkosten.

Die größten Schäden entstehen zwar in der Regel durch den Primärschaden, jedoch können auch die Sekundärschäden erhebliche Kosten verursachen. Die Bewegungs- und Schutzkosten können je nach Umfang des Schadens in den Bereich von mehreren tausend Euro reichen. Daher ist es wichtig, dass diese Kosten in der Versicherung mitversichert sind. Denn im Falle eines Schadens möchte man nicht noch zusätzlich mit hohen Kosten für die Umlagerung oder den Transport der beschädigten Gegenstände belastet werden.

Weitere mögliche Kosten durch Sekundärschäden
Zusätzlich zu den Ausgaben für Schutzmaßnahmen und Bewegungen können durch Folgeschäden weitere finanzielle Belastungen auftreten. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Reinigungsarbeiten oder für Fachkräfte wie Anstreicher und Fliesenleger, die daran arbeiten, die ursprüngliche Beschaffenheit wiederherzustellen. Ebenso zählen die Ausgaben für Expertisen dazu. Sollte die Wohnung temporär unbewohnbar werden und sich der Arbeitsplatz in der Wohnung befinden, kann außerdem ein potenzieller Einkommensverlust als Folgeschaden auftreten.

Was sind Schutzkosten in der Hausratversicherung?
In der Hausratversicherung können Schutzkosten entstehen, wenn aufgrund eines Schadensfalls andere als die versicherten Gegenstände bewegt oder ausgelagert werden müssen. Hierbei handelt es sich um Kosten, die für den Transport und das Einlagern der Gegenstände entstehen.

Beispiele für Schutzkosten in der Hausratversicherung:

  1. Ein Brand in der Wohnung führt dazu, dass die Möbel und andere Gegenstände ausgelagert werden müssen, um sie vor weiteren Schäden zu schützen. Die Kosten für den Transport und das Einlagern der Gegenstände werden von der Hausratversicherung übernommen.
  2. Durch einen Wasserschaden sind die Böden in der Wohnung beschädigt und müssen ausgetauscht werden. Die Möbel müssen hierfür ausgeräumt und gelagert werden. Auch in diesem Fall werden die Kosten für den Transport und das Einlagern von der Hausratversicherung übernommen.

Was sind Bewegungskosten in der Hausratversicherung?
Bewegungskosten sind ebenfalls ein Bestandteil der Hausratversicherung und entstehen, wenn die versicherten Gegenstände aufgrund eines Schadensfalls bewegt werden müssen. Hierbei geht es jedoch nicht um den Schutz der Gegenstände, sondern um deren Instandsetzung oder Reparatur.

Beispiele für Bewegungskosten in der Hausratversicherung:

  1. Durch einen Rohrbruch sind die Wände in der Wohnung beschädigt und müssen repariert werden. Die Möbel müssen ausgeräumt und bewegt werden, um die Reparaturarbeiten durchführen zu können. Die Kosten für die Bewegung der Möbel werden von der Hausratversicherung übernommen.
  2. Nach einem Einbruchdiebstahl müssen die beschädigten Türen und Fenster ausgetauscht werden. Auch hier müssen die Möbel ausgeräumt und bewegt werden, um die Reparaturarbeiten durchführen zu können. Die Kosten für die Bewegung der Möbel werden von der Hausratversicherung übernommen.

Was sind Schutzkosten in der Wohngebäudeversicherung?
In der Wohngebäudeversicherung können ebenfalls Schutzkosten entstehen, wenn aufgrund eines Schadensfalls Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Gebäude vor weiteren Schäden zu schützen.

Beispiele für Schutzkosten in der Wohngebäudeversicherung:

  1. Durch einen Sturm ist das Dach beschädigt und muss schnellstmöglich repariert werden, um weitere Schäden am Gebäude zu vermeiden. Die Kosten für die Abdeckung des beschädigten Daches werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen.
  2. Ein Feuer im Keller des Gebäudes kann sich schnell ausbreiten und das gesamte Gebäude gefährden. Um dies zu verhindern, müssen die beschädigten Gegenstände aus dem Keller entfernt werden. Die Kosten für den Transport und die Entsorgung der Gegenstände werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen.

Was sind Bewegungskosten in der Wohngebäudeversicherung?
Auch in der Wohngebäudeversicherung können Bewegungskosten entstehen, wenn aufgrund eines Schadensfalls Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Gebäude zu reparieren oder instand zu setzen.

Beispiele für Bewegungskosten in der Wohngebäudeversicherung:

  1. Durch einen Wasserrohrbruch sind die Böden im Haus beschädigt und müssen ausgetauscht werden. Die Möbel müssen ausgeräumt und bewegt werden, um die Reparaturarbeiten durchführen zu können. Die Kosten für die Bewegung der Möbel werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen.
  2. Ein Erdbeben hat das Fundament des Hauses beschädigt und es muss stabilisiert werden. Hierfür müssen die Möbel ausgeräumt und bewegt werden, um die Arbeiten durchführen zu können. Auch in diesem Fall werden die Kosten für die Bewegung der Möbel von der Wohngebäudeversicherung übernommen.

Zusammenfassung
Bewegungs- und Schutzkosten entstehen in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, wenn Gegenstände nach einem Schaden transportiert oder ausgelagert werden müssen. Diese Kosten können durch Primärschäden verursachte Sekundärschäden sein und sind deshalb relevant für die Versicherung. Sie können sehr hoch ausfallen, daher ist es wichtig, dass sie durch die Versicherungspolice gedeckt sind. Schutzkosten beziehen sich auf Maßnahmen, um weitere Schäden zu verhindern, während Bewegungskosten bei der Instandsetzung oder Reparatur anfallen. Beide Kostenarten werden normalerweise von der entsprechenden Versicherung übernommen, können aber je nach Anbieter zeitlich oder betragsmäßig begrenzt sein.

Synonyme: Bewegungskosten,Schutzkosten