Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Sicherheitszuschlag

Der Risikozuschlag, auch bekannt als Sicherheitszuschlag, ist ein zusätzlicher Betrag, der von Versicherungsunternehmen auf den Versicherungsbeitrag erhoben wird. Er dient als Ausgleich für das erhöhte Risiko, das mit der Versicherung einer bestimmten Person oder Sache verbunden ist. Um den Risikozuschlag zu verstehen, ist es wichtig, den Begriff "Risiko" im Kontext von Versicherungen zu betrachten. In der Versicherungsbranche bezieht sich Risiko auf die Wahrscheinlichkeit, dass ein Versicherungsfall eintritt. Je höher das Risiko, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherer eine Schadenszahlung leisten muss.

Ein Beispiel für einen Risikozuschlag wäre eine Autoversicherung für einen Fahranfänger:
Da Fahranfänger aufgrund ihrer mangelnden Erfahrung ein höheres Unfallrisiko haben, wird der Versicherer einen Risikozuschlag auf den Versicherungsbeitrag erheben. Dieser zusätzliche Betrag soll das erhöhte Risiko ausgleichen und sicherstellen, dass der Versicherer im Falle eines Unfalls ausreichend finanziell abgesichert ist.

Der Risikozuschlag kann auch bei anderen Arten von Versicherungen wie Lebensversicherungen, Krankenversicherungen oder Haftpflichtversicherungen erhoben werden. In der Regel wird er aufgrund bestimmter Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Beruf oder Wohnort des Versicherungsnehmers berechnet. Je höher das Risiko, desto höher fällt auch der Risikozuschlag aus.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Risikozuschlag nicht mit der Selbstbeteiligung zu verwechseln ist. Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens aus eigener Tasche zahlen muss, während der Risikozuschlag bereits in den Versicherungsbeitrag eingerechnet ist.

Der Risikozuschlag dient also dazu, das erhöhte Risiko eines Versicherungsfalles auszugleichen und sicherzustellen, dass der Versicherer genügend finanzielle Mittel hat, um im Schadensfall zu zahlen. Es ist daher wichtig, dass Versicherungsunternehmen den Risikozuschlag korrekt berechnen, um eine ausreichende Absicherung für alle Versicherten zu gewährleisten. Insgesamt kann der Risikozuschlag als eine Art "Sicherheitsnetz" betrachtet werden, das Versicherungsunternehmen nutzen, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen. Durch die Erhebung dieses Zuschlags können sie das Risiko besser kalkulieren und somit auch langfristig stabile Beiträge für alle Versicherten gewährleisten.

Synonyme: Risikozuschlag