Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Grenzversicherung

Eine Grenzversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Staaten. Sie wird auch als "Grüne Karte Versicherung" bezeichnet und dient dazu, den Versicherungsschutz für ausländische Fahrzeuge bei der Einreise in ein EU-Land sicherzustellen.

Welche Fahrzeuge sind von einer Grenzversicherung betroffen?
Eine Grenzversicherung betrifft in erster Linie Fahrzeuge aus Nicht-EU-Staaten, die in ein EU-Land einreisen möchten. Dazu zählen beispielsweise Fahrzeuge aus der Schweiz, Norwegen oder Serbien. Auch Fahrzeuge aus anderen Ländern außerhalb der EU können von einer Grenzversicherung betroffen sein, wenn sie in ein EU-Land reisen.

Welche Risiken werden durch eine Grenzversicherung abgedeckt?
Eine Grenzversicherung deckt in erster Linie die Haftpflichtrisiken ab, die mit der Nutzung eines Fahrzeugs verbunden sind. Dazu zählen Schäden an Dritten, die durch das Fahrzeug verursacht werden. Auch Sachschäden und Personenschäden werden von der Versicherung übernommen.

Welche Leistungen bietet eine Grenzversicherung?
Eine Grenzversicherung bietet in der Regel die gleichen Leistungen wie eine herkömmliche Haftpflichtversicherung. Dazu zählen beispielsweise die Übernahme von Schadensersatzforderungen, die Prüfung der Haftungsfrage sowie die Kostenübernahme für Rechtsstreitigkeiten.

Wie wird der Versicherungsschutz bei einer Grenzversicherung nachgewiesen?
Der Nachweis über den Versicherungsschutz erfolgt bei einer Grenzversicherung durch die sogenannte "Grüne Karte". Diese ist ein international anerkanntes Versicherungsdokument, das bei der Einreise in ein EU-Land vorgelegt werden muss. Die Grüne Karte enthält alle relevanten Daten zur Versicherung und dient als Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz.

Welche Vorteile bietet eine Grenzversicherung?
Eine Grenzversicherung bietet vor allem für Fahrzeughalter aus Nicht-EU-Staaten den Vorteil, dass sie bei der Einreise in ein EU-Land keine zusätzliche Versicherung abschließen müssen. Dies spart Zeit und Kosten. Zudem ist der Versicherungsschutz durch die Grüne Karte international anerkannt und ermöglicht eine problemlose Reise in verschiedene EU-Länder.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Grenzversicherung zu beachten?
Bei der Grenzversicherung gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Zum einen ist der Versicherungsschutz nur für die Dauer der Einreise in ein EU-Land gültig und endet automatisch bei der Ausreise. Zum anderen müssen Fahrzeughalter aus Nicht-EU-Staaten darauf achten, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist, um im Schadensfall alle Kosten abzudecken.

Wie kann eine Grenzversicherung abgeschlossen werden?
Eine Grenzversicherung kann entweder direkt bei einer Versicherungsgesellschaft im Heimatland abgeschlossen werden oder bei einer Versicherungsgesellschaft im Zielland. Auch einige Versicherungsvermittler bieten die Möglichkeit, eine Grenzversicherung abzuschließen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die verschiedenen Angebote zu informieren und die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen.

Zusammenfassung
Eine Grenzversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Staaten, um Versicherungsschutz beim Eintritt in die EU zu gewähren. Sie deckt übliche Haftpflichtrisiken wie Schäden an Dritten ab und bietet ähnliche Leistungen wie eine normale Haftpflichtversicherung. Der Nachweis erfolgt durch die Grüne Karte, die bei der Einreise vorgelegt werden muss. Die Versicherung endet nach Verlassen des EU-Landes und sollte eine ausreichende Deckungssumme aufweisen. Der Abschluss ist im Heimatland oder Ziel-EU-Land möglich.

Synonyme: internationale Fahrzeugversicherung