Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Hundehalterhaftpflichtversicherung

Die Hundehalterhaftung ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dort wird in § 833 BGB die Gefährdungshaftung des Tierhalters festgelegt. Demnach haftet der Halter eines Tieres für alle Schäden, die von seinem Tier verursacht werden, unabhängig von seinem Verschulden. Diese Haftung gilt auch für Hunde.

Was ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Versicherung, die für Hundebesitzer konzipiert wurde. Sie dient dazu, Schäden abzudecken, die durch den Hund verursacht werden können.

Warum ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung wichtig?
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist wichtig, da der Hundebesitzer für alle Schäden haftet, die sein Hund verursacht. Dies kann sowohl Sach- als auch Personenschäden umfassen. Wenn der Hund beispielsweise einen Unfall verursacht oder eine Person beißt, kann dies zu hohen Kosten führen, die der Besitzer alleine tragen müsste. Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung schützt den Besitzer vor finanziellen Belastungen und bietet somit eine wichtige Absicherung.

Welche Schäden werden von der Versicherung abgedeckt?
Die genauen Leistungen einer Hundehalterhaftpflichtversicherung können je nach Versicherungsgesellschaft variieren. In der Regel werden jedoch Schäden abgedeckt, die durch den Hund verursacht werden. Dazu gehören beispielsweise Sachschäden an Gegenständen oder Gebäuden, die durch den Hund beschädigt werden. Auch Personenschäden, wie zum Beispiel Verletzungen durch einen Biss oder Sturz, werden von der Versicherung übernommen. In einigen Fällen kann die Versicherung auch für entstandene Folgeschäden aufkommen, wie beispielsweise Verdienstausfall oder Schmerzensgeld.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?
Die Kosten, die von der Hundehalterhaftpflichtversicherung übernommen werden, sind abhängig von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Versicherungstarif. In der Regel werden jedoch die Kosten für Schadensersatzansprüche, Anwalts- und Gerichtskosten sowie eventuelle Gutachterkosten übernommen. Auch die Kosten für medizinische Behandlungen von verletzten Personen können von der Versicherung getragen werden.

Welche Schäden sind von der Versicherung ausgeschlossen?
Es gibt bestimmte Schäden, die von der Hundehalterhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden. Dazu gehören beispielsweise Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Hundebesitzer verursacht wurden. Auch Schäden, die durch einen Hund verursacht werden, der nicht versichert ist, werden nicht von der Versicherung übernommen. Zudem gibt es oft Ausschlüsse für bestimmte Rassen, die als gefährlich eingestuft werden, oder für Hunde, die nicht ordnungsgemäß erzogen sind.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Hundehalterhaftpflichtversicherung?
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Allerdings kann es in einigen Bundesländern eine Meldepflicht für bestimmte Hunderassen geben, bei der der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung nachgewiesen werden muss. Zudem kann es auch in Mietverträgen oder bei der Anmeldung des Hundes beim örtlichen Ordnungsamt eine Versicherungspflicht geben.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Höhe der Versicherungssumme ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Größe und Rasse des Hundes, dem Wohnort und den individuellen Bedürfnissen des Hundebesitzers. In der Regel empfehlen Experten jedoch eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Bei größeren Hunderassen oder in Gebieten mit höheren Schadensersatzforderungen kann es ratsam sein, eine höhere Versicherungssumme zu wählen.

Wie hoch sind die Kosten für eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?
Die Kosten für eine Hundehalterhaftpflichtversicherung können je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif variieren. In der Regel liegen die Beiträge jedoch zwischen 50 und 150 Euro pro Jahr. Der genaue Preis ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Versicherungssumme, der Rasse des Hundes und dem Wohnort. Es lohnt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen, um die passende Versicherung zu einem angemessenen Preis zu finden.

Zusammenfassung
In Deutschland ist der Hundehalter laut § 833 BGB für Schäden, die sein Hund verursacht, verschuldensunabhängig haftbar. Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung deckt solche Schäden ab, was wichtig ist, da die Kosten hoch sein können. Die Versicherung übernimmt Schadensersatzansprüche sowie eventuell Anwalts- und Gerichtskosten. Nicht abgedeckt sind vorsätzlich verursachte Schäden und Schäden durch nicht versicherte Hunde. Es besteht keine bundesweite Versicherungspflicht, jedoch teilweise auf Länderebene oder durch Mietverträge. Empfohlen wird eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro, wobei die Kosten für die Versicherung variieren können.