Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Jahresüberschadendeckung

Die Jahresüberschadendeckung ist ein Begriff, der mit Versicherungsfällen in Bezug auf Geschäftsjahresschäden zusammenhängt. Bei einem Geschäftsjahresschaden oder Meldejahresschaden handelt es sich um den innerhalb einer Abrechnungsperiode durch Versicherungsfälle eingetretenen Gesamtschaden.

Ein Geschäftsjahresschadenaufwand ist der Aufwand im Geschäftsjahr, der innerhalb dieser Zeit Zahlungen für Schäden bzw. Versicherungsfälle sowie Regulierungsaufwendungen und zuzuführende Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Fälle umfasst.  

Mit der Jahresüberschadendeckung, die auch Stop Loss genannt wird, kann sich ein Erstversicherer vor Verlusten absichern, die einen gewissen Geschäftsjahresschaden übersteigen.

Als Vertragsform der Schadenrückversicherung wird bei der Jahresüberschadendeckung eine fixe Schadenquote festgelegt, bis zu dieser der Erstversicherer selbst eintritt. Darüber wird als Haftstrecke eine zusätzliche Quote vereinbart, für die dann wiederum der Rückversicherer aufkommt. Sinn der Jahresüberschadendeckung ist in erster Linie, Schwankungen in den Belastungen durch Schäden für den jeweiligen Zeitraum aufzufangen. Dies bietet sich insbesondere in Versicherungssparten an, die von unregelmäßigen Schadensfällen geprägt sind; etwa bei Hagel- und Sturmversicherungen.

 

Synonyme: Stop Loss,Meldejahresschaden