Begriff | Definition |
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Jahresüberschadendeckung | Die Jahresüberschadendeckung ist ein Begriff, der mit Versicherungsfällen in Bezug auf Geschäftsjahresschäden zusammenhängt. Bei einem Geschäftsjahresschaden oder Meldejahresschaden handelt es sich um den innerhalb einer Abrechnungsperiode durch Versicherungsfälle eingetretenen Gesamtschaden. Ein Geschäftsjahresschadenaufwand ist der Aufwand im Geschäftsjahr, der innerhalb dieser Zeit Zahlungen für Schäden bzw. Versicherungsfälle sowie Regulierungsaufwendungen und zuzuführende Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Fälle umfasst. Mit der Jahresüberschadendeckung, die auch Stop Loss genannt wird, kann sich ein Erstversicherer vor Verlusten absichern, die einen gewissen Geschäftsjahresschaden übersteigen. Als Vertragsform der Schadenrückversicherung wird bei der Jahresüberschadendeckung eine fixe Schadenquote festgelegt, bis zu dieser der Erstversicherer selbst eintritt. Darüber wird als Haftstrecke eine zusätzliche Quote vereinbart, für die dann wiederum der Rückversicherer aufkommt. Sinn der Jahresüberschadendeckung ist in erster Linie, Schwankungen in den Belastungen durch Schäden für den jeweiligen Zeitraum aufzufangen. Dies bietet sich insbesondere in Versicherungssparten an, die von unregelmäßigen Schadensfällen geprägt sind; etwa bei Hagel- und Sturmversicherungen.
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Synonyme:
Stop Loss,Meldejahresschaden |