Begriff | Definition |
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Prämieneinhebungsverfahren | Durch das Prämieneinhebungsverfahren wird der Zweck verfolgt, den zeitlichen Zusammenhang zwischen entstehenden Kosten, Aufwendungen und Auszahlungen für den Versicherungsschutz auf der einen Seite und den als Deckungsbeiträgen von Versicherungsnehmern erhobenen Versicherungsprämien auf der anderen Seite festzulegen. Üblich ist eine vorschüssige Prämieneinhebung. Bei festen Vorausprämien trägt die Versicherungsgesellschaft das versicherungstechnische Risiko. Bei korrigierbaren Prämien, die nachträglich angepasst werden können, kann dieses Risiko gemindert werden. Prämiennacherhebungen mindern das versicherungstechnische Risiko, da Versicherungsnehmer nach bestimmten Voraussetzungen Prämien nachzahlen müssen, was zu den Nachschusspflichten zählt.
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