Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Prämieneinhebungsverfahren

Der Begriff Prämieneinhebungsverfahren beschreibt die Ausgestaltung des quantitativ-zeitlichen Zusammenhangs zwischen den entstehenden Kosten für ein Versicherungsprodukt und den zu ihrer Deckung vom Versicherungsunternehmen erhobenen Prämien. Es handelt sich also um ein wichtiges Konzept im Bereich der Versicherungswirtschaft, das eng mit der Finanzierung von Versicherungsleistungen verbunden ist.

Arten des Prämieneinhebungsverfahrens
Es gibt verschiedene Arten des Prämieneinhebungsverfahrens, die sich in erster Linie durch die gewählte Bezugsgröße und die zeitliche Fälligkeit unterscheiden.

1. Bezugsgröße
Nach der gewählten Bezugsgröße kann die Prämieneinhebung zwei verschiedenen Prinzipien folgen.

  1. Zum einen gibt es das Auszahlungsdeckungsprinzip, bei dem die Prämie zur Deckung der in einer Rechnungsperiode gezahlten Versicherungsleistungen dient. Dieses Prinzip wird jedoch als unzweckmäßig angesehen, da es keine Berücksichtigung der zukünftigen Kosten und Risiken ermöglicht.
  2. Zum anderen gibt es das Aufwandsdeckungsprinzip, bei dem die Prämie zur Deckung der in einer Rechnungsperiode aufgewendeten Kosten für Versicherungsleistungen verwendet wird. Dieses Prinzip berücksichtigt die erfolgswirtschaftliche Abgrenzung von Kosten und ermöglicht somit eine bessere Planung und Steuerung der Finanzen des Versicherungsunternehmens.

2. Zeitliche Fälligkeit
Auch hinsichtlich der zeitlichen Fälligkeit können zwei Prinzipien unterschieden werden.

  1. Beim vorschüssigen Prämieneinhebungsverfahren, auch als Prämienvorauszahlung bezeichnet, wird die Prämie im Voraus gezahlt. Hier gibt es zwei Varianten:
    1. Zum einen das Prämieneinhebungsverfahren mit nachträglicher Korrekturmöglichkeit, bei dem eine Kombination aus vorschüssiger Prämieneinhebung und erfolgsabhängigen Prämienrückerstattungsrechten oder Nachschusspflichten des Versicherungsnehmers besteht. Diese Variante wird vor allem in der Lebensversicherung, privaten Krankenversicherung und Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung angewendet.
    2. Zum anderen gibt es das Prämieneinhebungsverfahren ohne nachträgliche Korrekturmöglichkeit, bei dem das gesamte versicherungstechnische Risiko beim Versicherungsunternehmen verbleibt. Dies ist vor allem in der Schaden- und Unfallversicherung der Regelfall.

  2. Beim nachschüssigen Prämieneinhebungsverfahren erfolgt die Prämienzahlung erst nach der Entstehung der Versicherungsleistungen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
    1. Entweder das Versicherungsunternehmen finanziert die Schäden vor oder
    2. es werden die Ansprüche des Versicherungsnehmers bis zum Prämieneingang gestundet.
      Diese Variante ist jedoch eher selten und kommt vor allem bei kleinen Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit zum Einsatz.

Prämieneinhebungsverfahren für Spar- und Entspargeschäfte
Für Spar- und Entspargeschäfte gibt es spezielle Prämieneinhebungsverfahren.

  1. Bei Spargeschäften wird die Prämie in Form von laufenden Zahlungen in Höhe der Barwerte künftiger Versicherungsleistungen erhoben. Dies wird auch als Anwartschaftsdeckungsverfahren bezeichnet.
  2. Bei Entspargeschäften hingegen wird eine Einmalprämie in Höhe der Barwerte künftiger Rentenzahlungen erhoben, was als Kapitaldeckungsverfahren bezeichnet wird.

Zusammenfassung
Das Prämieneinhebungsverfahren ist ein zentrales Konzept der Versicherungswirtschaft, welches die Beziehung zwischen den Kosten eines Versicherungsprodukts und den vom Versicherer erhobenen Prämien regelt. Es gibt verschiedene Arten des Prämieneinhebungsverfahrens, die sich nach Bezugsgröße und Zeitpunkt der Zahlung unterscheiden. Die Bezugsgrößen können das Auszahlungsdeckungs- oder das Aufwandsdeckungsprinzip sein, während bei der zeitlichen Fälligkeit zwischen vorschüssigem und nachschüssigem Prämieneinhebungsverfahren unterschieden wird. Spezielle Verfahren existieren für Spar- und Entspargeschäfte, bei denen Prämien als Barwert künftiger Leistungen erhoben werden, bekannt als Anwartschafts- oder Kapitaldeckungsverfahren.