Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
PRIIP

Seit dem 01. Januar 2018 ist die Verordnung über die „Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte“ in Kraft getreten. Nach dieser Verordnung muss allen Kleinanlegern, bevor sie strukturierte Finanzprodukte erwerben, das einheitliche Basisinformationsblatt übermittelt werden. Dieses Informationsblatt muss jedem Anleger kostenlos und ohne Aufforderung oder Nachfrage vom Verkäufer oder Vermittler des Finanzprodukts zur Verfügung gestellt werden.

Die Abkürzung PRIPP steht für „Packaged Retail an Insurance-based Investment Products“ und stellt Informationen über strukturierte Produkte, die Kleinanlegern angeboten werden, dar. Kleinanleger und Privatanleger sind nicht-professionelle Kunden. Die PRIIP Verordnung gilt jedoch nicht für Produkte, die an institutionelle Investoren veräußert werden. Dabei handelt es sich um Anleger, die ihre Anlagen für ihr Unternehmen kaufen.

Verpackte Anlageprodukte im Sinne der PRIIP Verordnung sind Finanzprodukte für Kleinanleger, bei denen die Rückzahlung der Anlage von Indexen oder anderen Vermögenswerten abhängt und mit Schwankungen gerechnet werden muss. Hierzu gehören Investmentfonds, Zertifikate, Anleihen, Schuldscheine, Lebensversicherungen und Sparverträge. Viele dieser Basisprodukte werden in Form eines anderen Produkts verpackt und vertrieben.

Der Hauptzweck der PRIIP Verordnung ist eine bessere Aufklärung über Risiken und Chancen der Finanzprodukte, damit auch Laien ein Vergleich ermöglicht wird. Komplizierte Finanzprodukte sollen durch einheitliche Informationsblätter besser verstanden werden. Erstellt werden müssen die Informationsblätter noch vor Erstellung von Angeboten. Sie müssen online verfügbar sein, aktuell gehalten werden und in verständlicher Sprache verfasst werden. Eine Irreführung von Kleinanlegern muss ausgeschlossen werden. Nach der PRIIP Verordnung verfasste Informationsblätter ersetzen keine Prospekte und stellen kein Werbematerial dar. Sie erhalten nur grundlegende Informationen in exakt vorgeschriebener Reihen- und Inhaltsfolge.

 

Synonyme: Packaged Retail and Insurance-based Investment Products