Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Provisionsdeckelung

Eine Provisionsdeckelung hat die Aufgabe, in verschiedenen Versicherungs- und Finanzbereichen die Provision für Vermittler auf ein einheitliches Maß zu begrenzen. Es soll durch die Provisionsdeckelung eine einheitliche Provisionshöhe gelten. Durch die Provisionsdeckelung dürfen Vermittler beispielsweise beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung keine Abschlussprovision mehr berechnen, die neun Monatsbeiträgen des Vertrages entspricht.

Die Bundesregierung reagiert mit der Provisionsdeckelung auf Vorfälle, bei denen Abschlussprovisionen in einer Höhe von bis zu 18 Monatsbeiträgen gewährt worden sind. Durch das „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ wurden in vielen Bereichen Provisionsdecklungen beschlossen.

Durch die Provisionsdeckelung und damit durch einheitliche Abschlussprämien soll auf Finanz- und Versicherungsbereichen Wettbewerbsgleichheit zwischen Vertretern, Maklern und Vertrieben herrschen. Das Bundesministerium für Finanzen setzt Pläne für weitere Provisionsdecklungen um, um Verbraucher vor unverhältnismäßig hohen Kosten zu schützen, was beispielsweise Restschuldversicherungen und Lebensversicherungen betrifft.