Begriff | Definition |
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Provisionsdeckelung | Eine Provisionsdeckelung hat die Aufgabe, in verschiedenen Versicherungs- und Finanzbereichen die Provision für Vermittler auf ein einheitliches Maß zu begrenzen. Es soll durch die Provisionsdeckelung eine einheitliche Provisionshöhe gelten. Durch die Provisionsdeckelung dürfen Vermittler beispielsweise beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung keine Abschlussprovision mehr berechnen, die neun Monatsbeiträgen des Vertrages entspricht. Die Bundesregierung reagiert mit der Provisionsdeckelung auf Vorfälle, bei denen Abschlussprovisionen in einer Höhe von bis zu 18 Monatsbeiträgen gewährt worden sind. Durch das „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ wurden in vielen Bereichen Provisionsdecklungen beschlossen. Durch die Provisionsdeckelung und damit durch einheitliche Abschlussprämien soll auf Finanz- und Versicherungsbereichen Wettbewerbsgleichheit zwischen Vertretern, Maklern und Vertrieben herrschen. Das Bundesministerium für Finanzen setzt Pläne für weitere Provisionsdecklungen um, um Verbraucher vor unverhältnismäßig hohen Kosten zu schützen, was beispielsweise Restschuldversicherungen und Lebensversicherungen betrifft.
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