Begriff | Definition |
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Quotierung | Bei einem Verkehrsunfall wird immer geprüft, wer den Unfall verschuldet hat. Es kann jedoch auch vorkommen, dass beiden oder mehreren Unfallbeteiligten ein Schuldanteil am Unfall zugewiesen wird. Vollkaskoversicherungen prüfen anhand des zugewiesenen Schuldanteils, welche Leistungen übernommen werden müssen. Dieser Vorgang wird als Quotierung bezeichnet. Bis 2008 agierten Kfz-Versicherungen nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip. Es wurde das Verschulden des Versicherungsnehmers geprüft. Hatte diese Prüfung eine grobe Fahrlässigkeit als Ergebnis, durfte die Versicherungsgesellschaft die Regulierung des Schadens nur komplett ablehnen oder gänzlich annehmen. Durch eine im Jahr 2008 durchgeführte Änderung im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) wurde die Quotierung eingeführt, nach der Versicherungsgesellschaften nur noch zu anteiligen Kürzungen bei den Leistungen im Schadensfall berechtigt sind. Betroffen sind davon nur Schäden, die durch fahrlässige Gefahrerhöhung, grobe Obliegenheitsverletzungen oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Wird grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen und hat der jeweilige Versicherungsnehmer eine andere Meinung, so muss er einen entsprechenden Beweis dafür antreten. Von einer groben Fahrlässigkeit wird gesprochen, wenn ein entstandener Schaden durch eine naheliegende Verhaltensweise hätte vermieden oder verhindert werden können; dies jedoch nicht erfolgt ist. In diesem Fall wird von einer Verletzung der Sorgfaltspflicht ausgegangen. Im Bereich der Verkehrsunfälle führen beispielsweise Fahren unter Alkoholeinfluss, Überfahren einer roten Ampel oder leichtsinnige Überholvorgänge zum Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. Zu den Obliegenheitsverstößen zählen beispielsweise das Fahren ohne Fahrerlaubnis, die Teilnahme an illegalen Autorennen oder Verschweigen von Versicherungsfällen. Auch trotz der Einführung der Quotierung dürfen Versicherungsgesellschaften Leistungen komplett ablehnen, wenn eine besondere Schwere des Vergehens festgestellt werden kann. Jeder Versicherungsnehmer mit einer Vollkaskoversicherung kann bei einem Schaden von der Quotierung betroffen sein. Die Quotierung wirkt sich auch in der Regel positiv auf Versicherungsnehmer aus, da nur in sehr seltenen Fällen sämtliche Leistungen der Versicherungsgesellschaft verweigert werden. In welcher Höhe Schäden reguliert werden, hängt von der jeweiligen Quotierung ab. Da genau abgewogen wird, wer welche Schuld an einem Unfallschaden trägt, gilt die Quotierung als besonders fair. Nach jeder Schadenabwicklung wird die Quote neu berechnet. Die Quotierung kann zwischen den Versicherungsgesellschaften variieren. Generell gilt jedoch, dass mit zunehmender Schuld die Erstattungsquote geringer ausfällt. Wer geringfügig fahrlässig handelt, erhält mehr von der Versicherung als derjenige, der grob fahrlässig handelt. Die Einschätzung der Fahrlässigkeit obliegt dabei der Versicherungsgesellschaft und wird unabhängig von möglichen Bußgeld- und Strafverfahren betrachtet. Versicherungsgesellschaften stützen sich bei ihrer Entscheidung häufig auf einen Gutachter, der das Zustandekommens des Schadens und den Schadensumfang begutachtet. Die Quotierung kann auch bei Rückversicherungen eine Rolle spielen. In diesem Fall handelt es sich bei der Quotierung um ein Angebot der Erstversicherung oder Rückversicherung, ein Risiko zu vorab vereinbarten Konditionen und Prämien zu übernehmen. Hier besteht das Risiko für den Rückversicherer, dass er nicht absehen kann, wie der Erstversicherer seine Geschäfte führt. Darüber hinaus erhält der Rückversicherer lediglich Daten aus der Vergangenheit, nicht aber Zukunftsprognosen. In diesem Zusammenhang spielen Spätschäden, die nach der eigentlichen Schadensregulierung geltend gemacht werden, eine wichtige Rolle. Wegen dieser Spätschäden kann es sein, dass ein Rückversicherer noch Jahrzehnte nach dem eigentlichen Schadensereignis für Schäden aufkommen muss. Derartige Prozesse sind insbesondere aus den USA bekannt, bei denen zum Beispiel eine Haftung wegen Asbestschäden zugesprochen wurde, obwohl die Gebäude schließlich schon viele Jahre bevor mit der Substanz errichtet wurden. Die Schäden, nämlich gesundheitliche Beeinträchtigungen, sind jedoch erst nach vielen Jahren entstanden und wurden auf das Asbest zurückgeführt. Durch die Quotierung können auch nach vielen Jahren noch Folgeschäden geltend gemacht werden. Hier sollte immer geprüft werden, ob Ansprüche vielleicht bereits der Verjährung unterliegen.
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