Begriff | Definition |
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Risikoklassen | Risikoklassen werden in Versicherungen sowie bei Finanzprodukten gebildet. In der Anlageberatung werden bei Wertpapieren und anderen Produkten Einteilungen in Risikoklassen vorgenommen, um im Kundeninteresse Anlageempfehlungen auszusprechen. Bei Risikoklassen gibt es kein einheitliches Schema für die Klassifizierung. Oft werden fünf Risikoklassen erstellt. Dabei steigert sich die Risikoneigung von konservativ und sicher bis hochspekulativ und ungewiss. Die Einteilung erfolgt ansteigend nach den größtmöglichen Verlusten. Bei Finanzanlagen werden Ausfallrisiken, Zinsänderungsrisiken, Inflationsrisiken, Wechselkursrisiken und Kursrisiken berücksichtigt. Alle Banken und Finanzberatungen können eine eigene Einteilung in Risikoklassen vornehmen, die jedoch angemessen und zweckmäßig ausfallen muss. Manchmal gibt es auch sechs oder sieben Risikoklassen. Im versicherungstechnischen Bereich werden Risikoklassen insbesondere bei der Altersvorsorge verwendet. Bei der Auswahl der optimal passenden Altersvorsorge kommt es auf die jeweilige Risikomentalität an, die sich in der Risikoklasse widerspiegelt. Die Risikoklasse 1 ist sicherheitsorientierten Versicherungsnehmern vorbehalten. Die Risikoklasse 2 gilt für konservativ eingestellte Versicherungsnehmer, die auf moderate Ertragschancen und mögliche Kursgewinne aus geringen Anteilen an Aktien setzen. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kapitalzuwachs und Verlustrisiken wird durch die Risikoklasse 3 dargestellt, während in der Risikoklasse 4 die Wachstumsorientierung den Fokus bildet. Hier können sowohl aus Aktien- und Rentenmärkten sowie durch Währungschancen Kapitalzuwächse stattfinden, als auch höhere Verluste durch Marktschwankungen erfahren werden. In die Risikoklasse 5 werden chancenorientierte Versicherungsnehmer fündig, die hohe Verlustrisiken eingehen, um von hohen Ertragserwartungen aus Aktien und Währungen zu profitieren.
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