Ein Verursacher von Schäden ist jemand, der durch Taten oder Unterlassungen einen Verlust oder Nachteil herbeigeführt hat. Dies umfasst Sach- oder Vermögensschäden sowie körperliche Schäden. Der Verursacher trägt die Verantwortung und muss in der Regel einen Ausgleich leisten.
Welche Kategorien von Verursachern gibt es?
Man unterscheidet zwischen fahrlässigen und vorsätzlichen Verursachern.
- Ein fahrlässiger Verursacher handelt ohne Absicht, aber aus Mangel an Umsicht oder Sorgfalt.
- Der vorsätzliche Verursacher hingegen agiert mit Absicht, um Schaden zu verursachen.
Welche Folgen hat das für den Verursacher?
Nach den Regeln zum Schadensersatz muss der Verursacher für die Schäden aufkommen, das heißt, er muss dem Geschädigten eine Entschädigung leisten, um den vorherigen Zustand wiederherzustellen, auch bekannt als Naturalrestitution.
Welche Rolle spielt eine Haftpflichtversicherung?
Falls der Verursacher nicht selbst zahlen kann, übernimmt oft die Haftpflichtversicherung die Kosten, die dem Geschädigten durch den Verursacher entstanden sind. In Deutschland ist eine private Haftpflichtversicherung empfehlenswert, da sie für Schäden an Dritten eintritt.
Was ist das Ziel des Schadensersatzes?
Ziel ist es, den Betroffenen in den Zustand vor dem Schaden zurückzuversetzen. Für einen Anspruch auf Schadensersatz müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Ein Schaden muss eingetreten und auf das Verhalten des Verursachers zurückzuführen sein, zudem muss entweder Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.
- Der Zusammenhang zwischen Verhalten und Schaden muss beweisbar sein.
Welche Maßnahmen können ergriffen werden?
Der Geschädigte kann Ersatzansprüche geltend machen, eine Anzeige erstatten oder zivilrechtliche Schritte einleiten. Auch eine Einigung außerhalb des Gerichts ist möglich.
Welche Gesetze betreffen Verursacher und Geschädigte in Deutschland?
Verschiedene Gesetze regeln die Vermeidung und den Ausgleich von Schäden.
- Hauptsächlich das BGB behandelt die Haftung für Schäden, wobei zwischen verschuldensunabhängigem und verschuldensabhängigem Haftungsfall unterschieden wird. Letztere tritt bei eigenem Verschulden des Verursachers ein, etwa durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Die Ansprüche unterliegen Verjährungsfristen, die je nach Fall variieren; bei verschuldensunabhängiger Haftung beispielsweise 30 Jahre.
- Neben zivilrechtlichen Folgen können strafrechtliche Konsequenzen drohen, geregelt durch das StGB. Bei Personenschäden im Verkehr etwa kann zudem eine Ordnungswidrigkeit nach dem OWiG vorliegen.
- Zum Schutz der Geschädigten gibt es zusätzliche Gesetze wie das Schadensersatzrecht und das Recht auf Schmerzensgeld, die auch Vorschüsse auf den Ersatz vorsehen.
Zusammenfassung
Ein Schadensverursacher ist für entstandene Sach-, Vermögens- oder Körperschäden verantwortlich und muss diese regulieren. Es wird zwischen fahrlässigen und vorsätzlichen Verursachern unterschieden. Schadensersatz zielt darauf ab, den Geschädigten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. In Deutschland deckt oft eine private Haftpflichtversicherung die Kosten. Das BGB regelt die Haftung, wobei Ansprüche Verjährungsfristen unterliegen. Zusätzlich können zivil- und strafrechtliche Folgen eintreten.
Synonyme:
Schadenverursacher