Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Als langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute haben Sie Anspruch auf eine Altersrente, die speziell für diese Berufsgruppe vorgesehen ist. Diese Rente soll die besonderen Belastungen und Risiken, denen Bergleute während ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind, ausgleichen und eine angemessene Versorgung im Ruhestand gewährleisten.

Welche Voraussetzungen sind notwendig, um die Altersrente für Bergleute zu erhalten?
Um Anspruch auf die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute zu haben, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Mindestens 25 Jahre unter Tage beschäftigt
    Sie müssen mindestens 25 Jahre lang unter Tage gearbeitet haben, um Anspruch auf die Altersrente zu haben. Dabei zählen auch Zeiten der Ausbildung oder des Studiums im Bergbau sowie eventuelle Unterbrechungen aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit.

  2. Höchstalter von 60 Jahren
    Der Anspruch auf die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute besteht bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres. Danach können Sie die Rente beantragen und erhalten diese in voller Höhe.

  3. Nachweis der Tätigkeit unter Tage
    Sie müssen nachweisen können, dass Sie tatsächlich unter Tage gearbeitet haben. Dies kann beispielsweise durch Arbeitszeugnisse, Lohnabrechnungen oder Versicherungsunterlagen erfolgen.

  4. Keine andere Altersrente
    Sie dürfen keine andere Altersrente beziehen, die aufgrund Ihrer Tätigkeit im Bergbau gewährt wird. Dies betrifft beispielsweise die Altersrente für Schwerbehinderte Bergleute oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Welche Rechtsgrundlagen regeln die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute?
Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute wird durch das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) geregelt. In diesem Gesetz sind die Voraussetzungen, die Höhe und die Berechnung der Rente festgelegt.
Zusätzlich gelten die allgemeinen Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) für die gesetzliche Rentenversicherung. Hierzu zählen beispielsweise die Regelungen zur Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit sowie die Bestimmungen zur Rentenanpassung.

Wie hoch ist die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute?
Die Höhe der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute richtet sich nach den individuellen Beitragszahlungen und der Dauer der unter Tage Beschäftigung. Im Jahr 2024 beträgt die durchschnittliche monatliche Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ca. 1.400 Euro. Die genaue Höhe der Rente kann jedoch je nach individueller Situation variieren. So können beispielsweise auch Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Wie wird die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute finanziert?
Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute wird durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber finanziert. Diese Beiträge werden in die Rentenversicherung eingezahlt und fließen in den sogenannten "Bergmannsausgleichsfonds". Aus diesem Fonds werden die Renten für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute sowie weitere Leistungen, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsrente, finanziert.

Zusammenfassung
Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute können eine spezielle Altersrente beantragen, die die harten Arbeitsbedingungen ausgleicht. Voraussetzungen sind mindestens 25 Jahre untertägige Arbeit, ein Höchstalter von 60 Jahren und der Nachweis dieser Tätigkeit ohne Bezüge anderer Bergbau-Altersrenten. Die Rentenhöhe ist individuell und basiert auf Beitragszahlungen, 2024 liegt sie im Durchschnitt bei ca. 1.400 Euro monatlich. Finanziert wird sie durch Beiträge an den Bergmannsausgleichsfonds..