
FAQ
| Begriff | Definition |
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| Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute | Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist eine besondere Altersrente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie berücksichtigt die besonderen Belastungen und Risiken einer langjährigen Beschäftigung unter Tage. Zuständiger Rentenversicherungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Für diese Altersrente gelten besondere Voraussetzungen und eine deutlich niedrigere Altersgrenze als bei der Regelaltersrente. Die gesetzliche Grundlage findet sich insbesondere in § 40 SGB VI. Für ältere Geburtsjahrgänge gelten Übergangsregelungen nach § 238 SGB VI. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 haben Anspruch auf die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie das 62. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt haben. Für Versicherte, die vor 1964 geboren wurden, gelten niedrigere Altersgrenzen. Diese wurden für die Geburtsjahrgänge ab 1952 schrittweise vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Welche Zeiten zählen zur Wartezeit von 25 Jahren?Für die erforderliche Wartezeit sind insbesondere Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage maßgeblich. Es genügt daher nicht, insgesamt 25 Jahre im Bergbau oder in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert gewesen zu sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem Zeiten berücksichtigt werden, in denen Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen wurde, wenn zuvor eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt wurde. Für bestimmte ältere Versicherungsverläufe enthält das Rentenrecht darüber hinaus besondere Anrechnungsregelungen, beispielsweise für frühere Hauerarbeiten und andere knappschaftliche Beitragszeiten. Ob die erforderliche Wartezeit im konkreten Fall erfüllt ist, prüft die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anhand des individuellen Versicherungsverlaufs. Wann kann die Altersrente für Bergleute beginnen?Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 62 Jahren. Für frühere Jahrgänge gelten abhängig vom Geburtsjahr niedrigere Altersgrenzen. Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute kann nicht vorzeitig, also noch vor der jeweils maßgebenden Altersgrenze, in Anspruch genommen werden. Sie unterscheidet sich damit beispielsweise von der Altersrente für langjährig Versicherte, die einen früheren Rentenbeginn mit Abschlägen ermöglicht. Gibt es Vertrauensschutz für ältere Bergleute?Für bestimmte Versicherte gelten besondere Vertrauensschutzregelungen. Wer vor 1964 geboren wurde und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus oder eine Knappschaftsausgleichsleistung bezogen hat, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin bereits mit 60 Jahren Anspruch auf diese Altersrente haben. Wie wird die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute berechnet?Die Rentenhöhe richtet sich nach den Regeln der knappschaftlichen Rentenversicherung und dem individuellen Versicherungsverlauf. Dabei werden die rentenrechtlichen Zeiten und die während des Erwerbslebens erworbenen persönlichen Entgeltpunkte berücksichtigt. Eine pauschale Rentenhöhe gibt es daher nicht. Wie hoch die Altersrente tatsächlich ausfällt, hängt von den persönlichen Versicherungszeiten und den versicherten Arbeitsentgelten ab. Was ist der Unterschied zur Rente für Bergleute?Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute darf nicht mit der sogenannten Rente für Bergleute verwechselt werden. Bei der Rente für Bergleute handelt es sich um eine andere Leistung der knappschaftlichen Rentenversicherung. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden, wenn ein Versicherter wegen Krankheit oder Behinderung seine bisherige knappschaftliche Beschäftigung und eine wirtschaftlich gleichwertige Beschäftigung nicht mehr ausüben kann. Daneben gibt es die Knappschaftsausgleichsleistung. Sie richtet sich insbesondere an ältere Beschäftigte des Bergbaus, die infolge struktureller Veränderungen im Bergbau ihren Arbeitsplatz verloren haben und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Auch sie ist keine Altersrente. Darf neben der Altersrente hinzuverdient werden?Seit dem 1. Januar 2023 bestehen für Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Deshalb kann auch neben der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne dass die Altersrente aufgrund des zusätzlichen Einkommens gekürzt wird. Muss die Altersrente beantragt werden?Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute wird nicht automatisch gezahlt. Sie muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See prüft dabei insbesondere, ob die erforderliche Altersgrenze erreicht und die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt ist. Zusammenfassung: Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist eine besondere Leistung der knappschaftlichen Rentenversicherung. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 setzt sie grundsätzlich die Vollendung des 62. Lebensjahres und eine Wartezeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage voraus. Für ältere Jahrgänge und bestimmte Versicherte mit Vertrauensschutz gelten Sonderregelungen. Die Rente kann nicht noch früher mit Abschlägen in Anspruch genommen werden und ist von der Rente für Bergleute sowie der Knappschaftsausgleichsleistung zu unterscheiden. |