Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Glasversicherung

Glasschäden sind bei Hausratversicherungen nur abgesichert, wenn die Schäden durch eine der im Versicherungsvertrag festgelegten Gefahren verursacht wurden. Zerbricht zum Beispiel ein Glastisch, weil etwas von oben darauf gefallen ist, besteht kein Versicherungsschutz. Um derartige Schäden unter Versicherungsschutz zu stellen, kann entweder ein Glas-Baustein in die Hausratversicherung integriert oder aber eine separate Glasversicherung abgeschlossen werden.

Eine Glasversicherung empfiehlt sich insbesondere dann, wenn das Haus oder die Wohnung über viele Möbel, Einrichtungsgegenstände und Fenster aus Glas verfügt. Nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen werden Glasschäden nur ausgeglichen, wenn bestimmte Ursachen zum Schaden geführt haben. Dies gilt beispielsweise dann, wenn der Glasschaden wegen Hagel, Brand, Sturm oder Leitungswasser entstanden ist. Normale Stöße und Missgeschicke fallen nicht unter das Leistungsportfolio der Hausratversicherung.

Eine Glasversicherung oder Glasbruchversicherung stellt fertig montierte und künstlerisch bearbeitete Scheiben, Spiegel und Platten aus Glas unter Schutz. Bei einem Schaden übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Kosten für eine Notverglasung, Entsorgung der beschädigten Gläser sowie für den Einsatz von Gerüsten und Kränen und die Erneuerung von Anstrichen, Folien und Verzierungen.

Unterschieden wird bei der Glasversicherung zwischen Schäden an der Mobiliarverglasung und Gebäudeverglasung. Zur versicherten Mobiliarverglasung gehören je nach Versicherungsvertrag Schränke, Duschkabinen, Vitrinen, Bilder, Spiegel, Gläser von Elektrogeräten, Ceran- und Induktionskochfelder sowie Aquarien oder Terrarien. Im Bereich der Gebäudeverglasung bezieht sich der Versicherungsschutz auf Kunststoff- und Glasscheiben von Fenstern, Türen, Terrassen, Veranden, Loggien, Wintergärten, Lichtkuppeln, Profilbaugläsern, Wetterschutzvorbauten und Glasbausteinen.

Der genaue Leistungsumfang hängt von der Versicherungsgesellschaft und dem Tarif ab. Manchmal müssen beispielsweise Aquarien zusätzlich und gegen Aufpreis versichert werden. Was jedoch in der Regel nicht von einer Glasversicherung abgedeckt wird, sind Oberflächenbeschädigungen, Undichtigkeiten, Photovoltaikanlagen, Optische Gläser und Hohlgläser zur Dekoration. Die Glasversicherung schließt des Weiteren Gefahren wie Explosion, Blitzschlag, Brand, Sturm, Einbruchdiebstahl, Krieg, Kernenergie, innere Unruhen und andere Elementarereignisse vom Versicherungsschutz aus.

Synonyme: Glasbruchversicherung