Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Leistungsdauer

Der Begriff der Leistungsdauer ist insbesondere im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung relevant. Bei der Versicherungsdauer handelt es sich um die Dauer des Versicherungsschutzes. Um als Leistung eine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, muss der Versicherungsfall innerhalb der Versicherungsdauer eingetreten sein. Bei der Leistungsdauer handelt es sich jedoch um den Zeitraum, bis zu dem eine Berufsunfähigkeitsrente von der Versicherung geleistet wird. Die Leistungsdauer kann also länger sein als die Versicherungsdauer, was umgekehrt nicht gilt. Versicherungs- und Leistungsdauer können jedoch unterschiedliche Zeiträume haben. Auch die Beitragszahlungsdauer, bis zu deren Ablauf die Beiträge entrichtet werden müssen, können davon abweichen.

Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten Tarife ohne Begrenzung auf das Leistungsendalter an und zahlen eine lebenslange Rente aus. Hier gilt oft die Voraussetzung, dass die Berufsunfähigkeit bis zu einem bestimmten Alter eingetreten sein muss.

Vorsicht ist in den Fällen geboten, in denen die Versicherungsdauer kürzer als die Leistungsdauer vereinbart wird. Werden Versicherungsnehmer dann nach Ablauf der Versicherungsdauer berufsunfähig, fällt dies nicht mehr unter den Versicherungsschutz. Fällt das für die Berufsunfähigkeit ursächliche Ereignis aber in die Versicherungsdauer, profitieren Versicherungsnehmer von Leistungen bis zum Ablauf der Leistungsdauer. Aus diesen Gründen wird immer empfohlen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung so abzuschließen, dass sie in Bezug auf die Leistungen mindestens nahtlos in die gesetzliche Altersrente übergeht.