Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Mitteilungspflichten

Im Bereich der Versicherungen gibt es sowohl für Versicherungsunternehmen als auch für Kunden bestimmte Mitteilungspflichten, die im Zusammenhang mit Versicherungen zu beachten sind. Diese Pflichten sind gesetzlich geregelt und dienen dazu, eine transparente und vertrauensvolle Beziehung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu gewährleisten. Im Folgenden werden die Mitteilungspflichten von Versicherungen und Kunden näher erläutert und die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen aufgeführt.

Mitteilungspflichten von Versicherungen

  1. Informationspflichten vor Vertragsabschluss
    Gemäß § 7 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, potenzielle Kunden vor Abschluss eines Versicherungsvertrages über die wesentlichen Inhalte des Vertrages zu informieren. Dazu gehören unter anderem Angaben zu Art und Umfang der Versicherung, zu den Versicherungsbedingungen und zu den Kosten.

  2. Mitteilungspflichten im Schadensfall
    Im Falle eines Schadens haben Versicherungen die Pflicht, den Versicherungsnehmer unverzüglich über die Schadenhöhe und die voraussichtliche Dauer der Schadenregulierung zu informieren (§ 11 VVG). Zudem müssen sie dem Kunden auf Verlangen Auskunft über den Stand der Schadenregulierung geben.

  3. Informationspflichten bei Vertragsänderungen
    Ändert sich der Versicherungsvertrag aufgrund von Tarifanpassungen oder anderen Gründen, muss der Versicherer den Kunden darüber informieren (§ 40 VVG). Dies gilt auch für Änderungen der Versicherungsbedingungen oder der Prämien.

  4. Mitteilungspflichten bei Kündigung
    Entscheidet sich ein Versicherungsunternehmen dazu, einen Versicherungsvertrag zu kündigen, muss es den Kunden darüber informieren und die Gründe für die Kündigung angeben (§ 39 VVG). Zudem muss es dem Versicherungsnehmer eine angemessene Frist zur Kündigung einräumen.

Mitteilungspflichten von Kunden

  1. Anzeigepflicht bei Vertragsabschluss
    Versicherungsnehmer haben die Pflicht, bei Vertragsabschluss alle für die Risikobewertung relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben (§ 19 VVG). Verschweigt der Kunde wichtige Informationen, kann dies im Schadensfall zu Problemen führen und im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Versicherer die Leistung verweigert.

  2. Anzeigepflicht bei Vertragsänderungen
    Ändern sich die Umstände, die für den Versicherungsvertrag relevant sind, müssen Kunden dies dem Versicherer unverzüglich mitteilen (§ 23 VVG). Dies betrifft beispielsweise eine Änderung des Berufs oder des Gesundheitszustands.

  3. Mitteilungspflicht im Schadensfall
    Versicherungsnehmer haben die Pflicht, einen Schaden unverzüglich dem Versicherer zu melden (§ 30 VVG). Zudem müssen sie alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Schadenregulierung bereitstellen.

  4. Mitteilungspflicht bei Kündigung
    Entscheidet sich ein Kunde dazu, den Versicherungsvertrag zu kündigen, muss er dies dem Versicherer mitteilen und die Gründe angeben (§ 37 VVG). Zudem muss er die Kündigung schriftlich einreichen und eine angemessene Kündigungsfrist einhalten.

Welche Folgen können Verletzungen der Mitteilungspflichten für Versicherungen und Kunden haben?
Mitteilungspflichten sichern die faire und transparente Kommunikation im Versicherungswesen. Werden sie nicht beachtet, kann dies ernste Konsequenzen für Versicherer und Kunden nach sich ziehen. Der Text erläutert die Folgen und gesetzlichen Grundlagen.

Welche Folgen können für Versicherungen entstehen?
Verletzungen der Mitteilungspflichten können für Versicherungen verschiedene Konsequenzen haben.

  1. Zum einen kann dies zu einem Vertrauensverlust bei den Kunden führen, da diese erwarten, dass die Versicherung alle relevanten Informationen transparent und vollständig mitteilt. Wenn dies nicht der Fall ist, kann dies das Image und den Ruf der Versicherung beeinträchtigen.
  2. Darüber hinaus können Verletzungen der Mitteilungspflichten auch zu rechtlichen Konsequenzen führen. Kunden haben das Recht, bei falschen oder unvollständigen Angaben Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dies kann zu hohen Kosten für die Versicherung führen, sowohl in Form von Schadensersatzzahlungen als auch möglicherweise durch Gerichtsverfahren.

Welche Folgen können für Kunden entstehen?
Auch für Kunden können Verletzungen der Mitteilungspflichten weitreichende Folgen haben.

  1. Wenn die Versicherung wichtige Informationen nicht mitteilt, kann dies dazu führen, dass der Versicherungsschutz nicht ausreichend ist.
    Im Schadensfall kann dies bedeuten, dass der Kunde nicht die volle Entschädigung erhält oder sogar ganz leer ausgeht.
  2. Darüber hinaus können Kunden bei Verletzungen der Mitteilungspflichten auch rechtliche Konsequenzen befürchten.
    Wenn sie beispielsweise bei Vertragsabschluss falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, kann die Versicherung den Vertrag anfechten und der Kunde muss möglicherweise mit einer Kündigung oder anderen rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für die Mitteilungspflichten?
Die Mitteilungspflichten sind gesetzlich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt.

  1. Eine wichtige Grundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), welches die Rechte und Pflichten von Versicherungen und Kunden regelt. Hier wird unter anderem festgelegt, dass Versicherungen alle für den Vertrag relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitteilen müssen.
  2. Darüber hinaus gibt es auch spezielle Gesetze für bestimmte Versicherungsbereiche, wie zum Beispiel das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) für die Aufsicht von Versicherungsunternehmen oder das Krankenversicherungsgesetz (KVG) für die Krankenversicherung.
  3. Zusätzlich zu den gesetzlichen Grundlagen gibt es auch branchenspezifische Regelungen und Verhaltenskodizes, die von den Versicherungen eingehalten werden müssen. Dazu zählen beispielsweise der Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) oder die Verhaltensregeln für den Vertrieb von Versicherungsprodukten (VVG-Informationspflichtenverordnung).

Zusammenfassung
Im Versicherungswesen bestehen gesetzliche Mitteilungspflichten für Versicherer und Kunden, um Transparenz und Vertrauen zu fördern. Versicherer müssen vor Vertragsabschluss über Vertragsinhalte, im Schadensfall über Schadenhöhe und Regulierungsdauer und bei Vertragsänderungen oder Kündigungen informieren. Kunden sind verpflichtet, bei Vertragsabschluss alle relevanten Risikoinformationen anzugeben und bei Änderungen oder Schadensfällen dies unverzüglich zu melden. Verstöße gegen diese Pflichten können sowohl für Versicherungen als auch für Kunden ernste rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Die Regelungen dazu finden sich vor allem im Versicherungsvertragsgesetz (VVG).