Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nettoprämienprinzip

Das Nettoprämienprinzip gehört zu den Prämienberechnungsprinzipien von Versicherungsgesellschaften. Eine Prämie ist eine Zahlung, die ein Versicherungsnehmer vornehmen muss, um Versicherungsschutz gegen ein Risiko zu erhalten. Die Prämienkalkulation erfolgt nach einer mathematischen Sichtweise. Versicherungsgesellschaften müssen zusätzlich zu den Risikocharakteristiken auch Faktoren wie Konkurrenz-Prämien berücksichtigen.

Nach dem Nettoprämienprinzip entspricht die Nettoprämie den unter Risiko erwartenden Schadensersatzforderungen gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Die nach dem Nettoprämienprinzip errechnete Prämie deckt also lediglich die zu erwartenden Schadensersatzforderungen ohne Gewinn- und Sicherheitszuschläge ab.