Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Prozentuale Selbstbeteiligung

Die prozentuale Selbstbeteiligung hat insbesondere im Bereich der PKV, also der privaten Krankenversicherung, eine wichtige Bedeutung. Durch eine Selbstbeteiligung können Versicherungsnehmer ihre Beiträge für die private Krankenversicherung senken. Wenn Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst tragen, werden die Beiträge für die Versicherung günstiger. Dieses Prinzip ist vielen von der Kfz-Kaskoversicherung bekannt.

Auch private Krankenversicherungen bieten Tarife mit Selbstbeteiligungen an. Versicherungsnehmer bezahlen dann bis zu einem vereinbarten Betrag ihre Ateile der Arzt-, Therapie- und Arzneimittel-Rechnungen selbst, damit sich im Gegenzug der Monatsbeitrag für die Krankenversicherung reduziert. Für die Versicherungsgesellschaften reduzieren Selbstbehalt-Tarife den eigenen Verwaltungsaufwand und damit auch die Kosten. Wenn Versicherungsnehmer erst nach dem vereinbarten Eigenanteil Erstattungen von der Versicherung beantragen, reichen sie kleinere Rechnungen zunächst gar nicht mehr ein, sondern sammeln sie für eine Art „Jahresabrechnung“. Die daraus resultierenden Einsparungen geben Versicherungsgesellschaften an ihre Versicherungsnehmer weiter.

Versicherungsnehmer können zwischen verschiedenen Varianten von Selbstbeteiligungen wählen. Beim Modell der absoluten Selbstbeteiligung wird der Betrag festgelegt, bis zu dem Versicherungsnehmer ihre Krankheitskosten selber tragen. Erst wenn die Kosten diesen Betrag überschreiten, würde die Versicherungsgesellschaft für die weiteren Kosten aufkommen. Bei der prozentualen Selbstbeteiligung zahlen Versicherungsnehmer immer einen bestimmten Prozentsatz der Krankheitskosten selbst. Die prozentuale Selbstbeteiligung gilt dennoch immer bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Die Versicherungsgesellschaft beteiligt sich also ab der ersten Rechnung an den Krankheitskosten, aber eben nur über die prozentuale Selbstbeteiligung und Höchstgrenze hinaus. Zusätzlich werden noch Versicherungsmodelle mit einem Selbstbehalt in nur einem Versicherungsbereich angeboten. Dieser modulare Selbstbehalt beschränkt den Eigenanteil an den Krankheitskosten auf einen einzelnen Leistungsbereich wie etwa ambulante Behandlungen. Bei anderen Leistungsbereichen tritt die private Krankenversicherung dafür dann komplett ein.

Private Krankenversicherungs-Tarife mit einem Selbstbehalt wirken sich steuerlich aus. Durch den Selbstbehalt verringert sich auch der monatliche Beitrag, was die Steuerersparnis verschmälern kann. Die Kosten für die vereinbarte Selbstbeteiligung können jedoch nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung können in der Regel unkompliziert in einen Tarif mit einer höheren Selbstbeteiligung wechseln. Anders herum fordern viele Versicherungsgesellschaften eine erneute Gesundheitsprüfung, wenn Versicherungsnehmer in einen Tarif mit einer niedrigeren Selbstbeteiligung oder ganz ohne Selbstbeteiligung wechseln möchten.