Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Standmitteilung

Bei der Standmitteilung handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der Lebensversicherungen. Eine Standmitteilung ist eine Art jährlicher Kontoauszug der Lebensversicherung. Die Standmitteilung gibt Auskunft über die Wertentwicklung der Lebensversicherung und mit welchen Versicherungsleistungen am Ende der Laufzeit gerechnet werden kann. Was genau die Standmitteilungen preisgeben müssen, regelt das VVG Versicherungsvertragsgesetz.

Enthalten sein muss die vereinbarte Leistung im Versicherungsfall zuzüglich der aktuellen Überschussbeteiligung. Bei der Überschussbeteiligung muss die Standmitteilung detailliert informieren. Es geht um die Überschussleistungen zum aktuellen Zeitpunkt, bei Vertragsablauf, bei Rentenbeginn sowie die Regelungen für den Fall einer unveränderten Vertragsfortführung, einer Prämienfreistellung oder bei Kündigung. Angegeben muss auch der Rückkaufswert der Lebensversicherung.

Standmitteilungen müssen so verfasst werden, dass Verbraucher sie verstehen können.