Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Suche nach Begriffen
BegriffDefinition
Vorsorgeimpfungen

Vorsorgeimpfungen sind medizinische Maßnahmen, bei denen ein Impfstoff verabreicht wird, um den Körper vor bestimmten Krankheitserregern zu schützen. Sie dienen der Vorbeugung von Infektionskrankheiten und können dazu beitragen, dass sich Krankheiten nicht ausbreiten oder schwerwiegende Verläufe verhindert werden. Vorsorgeimpfungen werden in der Regel im Kindesalter durchgeführt, können aber auch im Erwachsenenalter empfohlen werden.


Welche Vorsorgeimpfungen werden von gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernehmen in der Regel die Kosten für bestimmte Vorsorgeimpfungen, um die Gesundheit ihrer Versicherten zu schützen und die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Diese Impfungen sind in den Leistungen der GKV gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt.

Welche Impfungen sind in den Leistungen der GKV enthalten?
Gemäß § 20 Abs. 1 SGB V umfassen die Leistungen der GKV auch die Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Dazu gehören Impfungen gegen Krankheiten wie Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio, Masern, Mumps, Röteln, Influenza, Pneumokokken und Hepatitis B.

Welche Impfungen werden zusätzlich von der GKV übernommen?
Neben den Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten für weitere Impfungen, die im Einzelfall medizinisch notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Impfungen gegen Gelbfieber, Tollwut oder FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis).

Welche Impfungen werden von der GKV nicht übernommen?
Nicht alle Impfungen werden von der GKV übernommen. Dazu gehören beispielsweise Impfungen gegen Reisekrankheiten oder Impfungen, die nicht von der STIKO empfohlen werden. Auch Impfungen für berufliche Zwecke oder zur Vorbereitung auf eine Auslandsreise werden in der Regel nicht von der GKV übernommen.


Welche Vorsorgeimpfungen werden von privaten Krankenversicherungen übernommen?
Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen (PKV) sind individuell gestaltet und können je nach Tarif variieren. In der Regel werden jedoch auch hier die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen übernommen. Zusätzlich bieten einige PKV-Tarife auch die Möglichkeit, sich gegen weitere Krankheiten impfen zu lassen.

Welche Impfungen werden von der PKV zusätzlich übernommen?
Je nach Tarif können private Krankenversicherungen auch die Kosten für Impfungen gegen Krankheiten wie Meningokokken, Gürtelrose, Gebärmutterhalskrebs oder Reiseimpfungen übernehmen. Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss einer PKV über die enthaltenen Leistungen im Bereich der Vorsorgeimpfungen zu informieren.

Welche Klauseln regeln die Übernahme von Impfkosten durch private Krankenversicherungen?
Die Übernahme von Impfkosten durch private Krankenversicherungen ist in der Regel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder in den Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherers geregelt. Hier sind auch mögliche Ausschlüsse oder Einschränkungen aufgeführt.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für die Übernahme von Impfkosten durch private Krankenversicherungen?
Für die Übernahme von Impfkosten durch private Krankenversicherungen gibt es keine spezifischen gesetzlichen Regelungen. Die PKV-Unternehmen haben jedoch die Verpflichtung, im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen die Kosten für medizinisch notwendige Leistungen zu übernehmen. Daher ist es wichtig, dass die im Versicherungsvertrag enthaltenen Leistungen ausreichend und klar definiert sind.

Welche Impfungen werden von der PKV nicht übernommen?
Auch bei der PKV werden nicht alle Impfungen übernommen. In der Regel sind Impfungen gegen Krankheiten, die vor Vertragsabschluss bereits bestanden haben oder bekannt waren, von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Auch Impfungen, die nicht medizinisch notwendig sind oder nicht von der STIKO empfohlen werden, können von der PKV nicht übernommen werden.


Zusammenfassung
Vorsorgeimpfungen schützen vor Infektionskrankheiten und werden meist im Kindesalter, aber auch für Erwachsene empfohlen.
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) decken Impfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), wie Tetanus oder Masern, ab. Darüber hinaus übernehmen sie Kosten für medizinisch notwendige Impfungen, wie gegen FSME.
Private Krankenversicherungen (PKV) haben individuellere Tarife, die oft auch STIKO-Empfehlungen abdecken und weitere Impfungen einschließen können. Nicht von STIKO empfohlene oder nicht medizinisch notwendige Impfungen werden oft nicht erstattet.